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EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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25.02.2017, 14558 Zeichen



Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Dienstag, dem 28. März 2017, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2

stattfindenden 110. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit dem Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017
7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 7. März 2017, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) veröffentlicht und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Einberufung\nBeschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten\nJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Lagebericht\nKonzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht\nCorporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016\nBericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG\nErklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht\nC. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag (Unterschrift erforderlich) zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
7. März 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 17. März 2017, entweder
per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 465\nzugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer@andritz.com\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 465\nübermittelt werden.
4. Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 18. März 2017 (Samstag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei Inhaberaktien ist für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung\nDie Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 18. März 2017 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht\nDie Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2017, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien), ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94\nper E-Mail an die Adresse: anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung dem E-Mail im PDF-Format anzuschließen ist, oder\nper SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000730007).\nDie Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94\nper E-Mail an die Adresse anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\ndurch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder\nvon Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000730007).\nDie Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) des Vortags der Hauptversammlung (sohin dem 27. März 2017) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.andritz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich an die Weisungen des/der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel.: +43 (316) 6902 2979, Telefax: +43 (316) 6902 465 oder E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
F. Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.
G. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.939.784 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.060.216.
Graz, im Februar 2017 Der Vorstand der ANDRITZ AG



Emittent: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007

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Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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Andritz
Akt. Indikation:  56.70 / 57.10
Uhrzeit:  23:00:24
Veränderung zu letztem SK:  -0.35%
Letzter SK:  57.10 ( 0.18%)



 

Bildnachweis

1. Gernot Rauter, GF von Responsible Business Solutions und CFO von Wolf Theiss : Andritz setzt auf Whistleblowing-Software von Wolf Theiss IT-Tochter RBS : Fotocredit: Wolf Theiss , (© Aussendung)   >> Öffnen auf photaq.com

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    EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einberufung zur Hauptversammlung


    25.02.2017, 14558 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
    am Dienstag, dem 28. März 2017, um 10:30 Uhr,
    im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2

    stattfindenden 110. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit dem Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.
    A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
    6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017
    7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
    Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 7. März 2017, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) veröffentlicht und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
    Einberufung\nBeschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten\nJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Lagebericht\nKonzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 mit Konzernlagebericht\nCorporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016\nBericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG\nErklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht\nC. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
    Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag (Unterschrift erforderlich) zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
    7. März 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, zugehen.
    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
    Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 17. März 2017, entweder
    per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 465\nzugehen.
    3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
    1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder 2. ihre Erteilung strafbar wäre.

    Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.
    Die Fragen können an die Gesellschaft
    per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer@andritz.com\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 465\nübermittelt werden.
    4. Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

    D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 18. März 2017 (Samstag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Bei Inhaberaktien ist für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
    Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
    Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung\nDie Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 18. März 2017 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht\nDie Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2017, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien), ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
    als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94\nper E-Mail an die Adresse: anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung dem E-Mail im PDF-Format anzuschließen ist, oder\nper SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000730007).\nDie Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
    Zutritt zur Hauptversammlung Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:00 Uhr.
    E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
    Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.
    Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
    Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
    per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94\nper E-Mail an die Adresse anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\ndurch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder\nvon Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000730007).\nDie Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) des Vortags der Hauptversammlung (sohin dem 27. März 2017) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
    Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.andritz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
    Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich an die Weisungen des/der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel.: +43 (316) 6902 2979, Telefax: +43 (316) 6902 465 oder E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
    F. Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)
    Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.
    G. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.939.784 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.060.216.
    Graz, im Februar 2017 Der Vorstand der ANDRITZ AG



    Emittent: Andritz AG Stattegger Straße 18 A-8045 Graz Telefon: +43 (0)316 6902-0 FAX: +43 (0)316 6902-415 Email: welcome@andritz.com WWW: www.andritz.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000730007

    Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
    Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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    1. Gernot Rauter, GF von Responsible Business Solutions und CFO von Wolf Theiss : Andritz setzt auf Whistleblowing-Software von Wolf Theiss IT-Tochter RBS : Fotocredit: Wolf Theiss , (© Aussendung)   >> Öffnen auf photaq.com

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