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Tower One erhält Absichtserklärung für Abschluss eines Master-Leasingvertrags samt Erweiterung um 50 Sendetürme

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22.06.2017, 9747 Zeichen

Tower One erhält Absichtserklärung für Abschluss eines Master-Leasingvertrags samt Erweiterung um 50 Sendetürme

 

Vancouver, BC, Kanada – 22. Juni 2017 – Tower One Wireless Corp (CSE: TO) (OTCMKTS: TOWTF) (Frankfurt: A2DKQ4) („Tower One“ oder das „Unternehmen“) hat heute bekannt gegeben, dass eines seiner argentinischen Tochterunternehmen von einem führenden Mobilnetzfunkbetreiber („MNB“) eine Absichtserklärung („LOI“) im Hinblick auf den Abschluss eines Master-Leasingvertrags (der „MLV“) erhalten hat.

 

Die Absichtserklärung wurde von einem der vier führenden argentinischen Mobilnetzfunkbetreiber unterzeichnet. Das Tochterunternehmen von Tower One kann damit nun auf insgesamt zwei MLVs in Argentinien verweisen, wo eine stark steigende Nachfrage nach Sendetürmen zu verzeichnen ist.

 

Darüber hinaus werden dem Tower One-Tochterunternehmen laut der Absichtserklärung 50 Suchringzonen gewährt, was enorme Chancen im Hinblick auf den Erwerb wichtiger Standorte und den weiteren Ausbau von Sendtürmen eröffnet. Mit Unterzeichnung des MLV avanciert das Tochterunternehmen von Tower One zum nationalen Anbieter von Sendetürmen für diesen Mobilnetzfunkbetreiber.

 

Alex Ochoa, CEO von Tower One, erklärt: „Dies ist ein bedeutender Meilenstein. Wir behaupten uns damit in Argentinien erfolgreich gegen die Konkurrenz der anderen börsennotierten Sendeturmunternehmen und halten die Versprechen, die wir unseren Kunden gegeben haben. Diese Absichtserklärung bildet die Grundlage für ein rasches Wachstum bei den bedarfsgerecht errichteten Sendetürmen („BTS“) in Argentinien. Argentinien prognostiziert für die kommenden Jahre mehr als 5.000 neue BTS-Türme.“

 

Lateinamerika ist der wachstumsstärkste Markt für Smartphones der Welt. Laut einer GSMA-Studie wird die Zahl der Menschen in Lateinamerika, die ihr mobiles Gerät für den Zugriff auf das Internet verwenden, bis zum Ende des Jahrzehnts um 50 Prozent ansteigen.

 

Über Tower One Wireless Corp

Tower One errichtet, besitzt und verpachtet im Rahmen von langfristigen Verträgen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen an Mobilfunkbetreiber. Tower One ist das einzige börsennotierte Small-Cap-Startup-Unternehmen unter den Betreibern von Sendetürmen und anderen Mobilfunk-Infrastruktureinrichtungen. Tower One wird von einem Führungsteam aus Telekom- und Finanzexperten geleitet, die langjährige Erfahrung und Erfolge im Telekom- und Mobilfunk-Infrastruktursektor vorweisen können. Nach Ermessen der Firmenführung besteht für 30 Millionen Aktien, die auf das Management von Tower One übertragen werden, eine Sperrfrist von 3 Jahren. Tower One Wireless konzentriert sich derzeit in erster Linie auf den Ausbau der 4G- und 5G-LTE-Infrastruktur in Lateinamerika.

 

 

Wir bemühen uns um das Safe-Harbour-Zertifikat.

Die Börsenaufsicht der CSE hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit des Inhalts dieser Pressemeldung.

 

Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden weder nach dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen in den „Vereinigten Staaten“(laut Definition dieses Begriffes in der im U.S. Securities Act veröffentlichten Vorschrift S) nicht verkauft werden, außer  es erfolgt eine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder es besteht eine Ausnahmegenehmigung von deiner solchen Registrierungsverpflichtung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Robert „Nick“ Horsley, Director 

nick@toweronewireless.com

(604) 559-8051

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemeldung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu zählen auch Aussagen zu den behördlichen Genehmigungen und sonstigen Angelegenheiten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht ausschließlich historischen Charakter haben, und umfassen sämtliche Aussagen zu zukünftigen Ansichten, Plänen, Erwartungen oder Absichten. Solche Informationen sind generell an zukunftsgerichteten Ausdrücken wie „können“, „erwarten“, „schätzen“, „rechnen mit“, „beabsichtigen“, „glauben“ und „fortsetzen“ sowie ähnlichen Begriffen bzw. ihren Verneinungen zu erkennen.  Die Leser werden davor gewarnt, sich vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Pläne, Absichten und Erwartungen, die diesen zugrunde liegen, auch realisiert werden können.  Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise zahlreichen Annahmen, bekannten und unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, die dazu beitragen könnten, dass die Vorhersagen, Schätzungen, Prognosen, Vorausplanungen und sonstigen zukunftsgerichteten Aussagen nicht eintreten werden.  Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Diese Annahmen, Risiken und Unsicherheiten beziehen sich unter anderem auf die Wirtschaftslage im Allgemeinen und die Kapitalmärkte im Besonderen, auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien, auf das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, sowie auf andere Faktoren, von denen viele außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.  Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als vernünftig angesehen werden, unterliegen sie erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken.

 

Zukünftige Aussagen unterliegen einer Vielzahl an Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Aktivitäten, Leistungen oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) dass die Umweltgesetze und -bestimmungen strenger werden; (ii) dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, die erforderlichen Mittel aufzubringen; (iii) Risiken in Zusammenhang mit Unfällen, Ausfällen von Maschinen und Anlagen, Arbeitsstreitigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Problemen, die den Betrieb unterbrechen könnten; (iv) der Konkurrenz; (v) der ungewissen Profitabilität angesichts der früheren Verluste des Unternehmens; (vi) Risiken in Zusammenhang mit Umweltbestimmungen und der damit einhergehenden Verantwortung; (vii) Risiken in Zusammenhang mit der Unfähigkeit, eine Akzeptanz in der Gemeinde, Abkommen und Genehmigungen (im Allgemeinen „soziale Genehmigungen“ genannt) zu erzielen; (viii) Risiken in Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufrechterhaltung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Autorisierungen in Zusammenhang mit dem fortlaufenden Betrieb und der Erschließung der unternehmenseigenen Projekte; (ix) Risiken in Zusammenhang mit dem Ergebnis von Gerichtsverfahren; (x) politischer und behördlicher Risiken; (xi) Risiken in Zusammenhang mit der aktuellen Weltwirtschaftslage; und (xii) andere Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit den Erkundungsgebieten, Aktiva und der Geschäftsstrategie des Unternehmens. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen des Unternehmens unterscheiden, beinhalten Rechtstreitigkeiten, die allgemeine Wirtschaftslage, den Verlust wichtiger Mitarbeiter und Berater, zusätzliche Finanzierungsanforderungen, Gesetzesänderungen, die Konkurrenz sowie die Unfähigkeit von Vertragspartnern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden in dieser Pressemeldung ausdrücklich eingeschränkt dargelegt. Insbesondere enthält diese Pressemeldung zukunftsgerichtete Informationen darüber, dass das Unternehmen zusätzliche Suchringe erhält, die dem Unternehmen ein hochgerechnetes Jahresergebnis (Run Rate) von mehr als 100 Türmen pro Jahr ermöglichen.  Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten.

 

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung.  Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, um neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen bzw. anderen Faktoren Rechnung zu tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus ist das Unternehmen auch nicht verpflichtet, zu den Erwartungen oder Aussagen von Dritten zu den oben beschriebenen Angelegenheiten Stellung zu beziehen.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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