22.08.2017, 3115 Zeichen
Fehlentwicklung in der Rechnungslegung
Für den Gesellschafter/Aktionär ist der Jahresabschluss die wichtigste Informationsquelle. Um die Zahlen zu verstehen und interpretieren zu können, ist Basiswissen erforderlich. Es ist nicht eine akademische Ausbildung notwendig oder langjährige Praxen als Buchhalter, sondern es sollten die Grundlagen und wesentlichen Zusammenhänge klar sein. Eine Ausbildung in einem mehrtätigen Seminar und Kurs kombiniert mit einem gesunden Hausverstand und einem Grundverständnis für wirtschaftliche Fragen und Themen sind ausreichend. Die Weiterbildung findet durch die Praxis statt.
Auch dem Leser des Wirtschaftsteils einer Zeitung sollte der wesentliche Begriff vertraut sein.
Die Regeln der Rechnungslegung sollten dem Adressaten dienen, d.h. verständlich und nicht kompliziert sein. Ziel ist es, einen Einblick in die finanzielle und wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu geben und einen Überblick über die Vermögenswerte und Verpflichtungen. Spezielle Herausforderungen sind die Bewertungen.
Über die Jahrhunderte wurden Prinzipien entwickelt, die sich bewährt haben, aber auch immer wieder angepasst wurden.
Ein wichtiger Grundsatz, der in der letzten Zeit zurückgedrängt wurde, war das Postulat der kaufmännischen Vorsicht, d.h. der Kaufmann sollte sich nicht reicher rechnen als er ist. Das daraus resultierende Niederstwertprinzip hat sicher willkürliche Aufwertungen verhindert, aber die Bildung von stillen Reserven – vor allem in inflationäre Zeiten – begünstigt.
Der Leser von Geschäftsberichten wird heute mehr verwirrt als informiert. Der Umfang und die Erläuterungen haben stark zugenommen. IFRS – die internationalen Rechnungslegungsvorschriften, die von börsenotierten Unternehmen anzuwenden sind - hat eine Fülle von Regeln gebracht, die zwar logisch gut begründet sind, aber oft mehr Verwirrung stiften als ein plausibles Bild der wirtschaftlichen Lage wiederzugeben. Es besteht die Ansicht, dass die Zukunft vorsehbar ist und daher in den Zahlen und bei den Bewertungen abgebildet werden kann.
Gravierende Beispiele:
- Der Firmenwert und seine laufende Überprüfung durch Impairment-Tests
- Aktive latente Steuern
- Die Berücksichtigung der Bewertungen von Immobilien in der Gewinn-Verlustrechnung
Bewertungen sind immer subjektiv und gehen von Annahmen aus, die sich immer wieder ändern. Dazu kommt eine extreme Abhängigkeit von den jeweiligen Zinssätzen, die sich ständig nach oben oder unten bewegen. Die Folgen sind extrem hohe finanzielle Aufwendungen – sehr oft mit Hilfe von externen Beratern – für den Prüfer des Jahresabschlusses und eine begrenzte Gültigkeit bzw. Aussagekraft der Zahlen. Der spezielle Nutzen für den Bilanzleser ist zweifelhaft.
Nachdem viele Jahre angelsächsisches Gedankengut und Know How von uns übernommen wurde, ist es höchste Zeit zu hinterfragen, ob nicht das Gegenteil von mehr Transparenz erreicht wurde, wenn sich der Adressat immer schwerer zurechtfindet. Die jetztige Entwicklung hat in eine Sackgasse geführt. Rechnungslegung wurde immer mehr zu einem exklusiven Thema für Spezialisten, die den Kontakt zur ihren „Kunden“ verloren haben.
Wiener Börse Party #636: Marcel Hirscher läutet wieder die Opening Bell und ich denke dabei an Palfinger und Raiffeisen
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