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Finanzmarkt auf Sicht: WAG 2018 und die Kostentransparenz

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Neulich haben wir uns im Rahmen dieser Kolumne einen Überblick zu den Änderungen im neuen Wertpapieraufsichtsgesetz verschafft. Heute soll uns ein Detailproblem beschäftigen, jenes der verschärften Kostentransparenz. Diese könnte für manche Wertpapierdienstleister und Banken zu einem veritablen Dilemma werden.  

Doch der Reihe nach

Künftig unterscheiden wir drei Arten von Kostenausweis. Jener ex ante informiert vor der Transaktion über die zu erwartenden Kosten und Gebühren. Eine entsprechende Aufstellung ist dem Kunden auszuhändigen, bevor das Geschäft abgeschlossen wird. Der Ausweis ex post listet sämtliche tatsächlich angefallenen Kosten auf, nachdem die Transaktion abgeschlossen wurde. In der Praxis werden diese Kosten wohl im Rahmen des Abrechnungsbeleges aufgelistet. Zu guter Letzt gibt es den periodischen Kostenausweis, der jährlich über alle Kosten, Gebühren und Zuwendungen informiert. Die Kosten sind jeweils absolut und in Prozent-Sätzen anzugeben.

Heikle Details

Problematisch ist dabei der Detaillierungsgrad, in dem Wertpapierdienstleister nun zu informieren haben. Es sind alle Kosten, Nebenkosten, Gebühren, Zuwendungen etc. darzustellen. Das sind produktbezogene Kosten, einmalig und laufend, Verwaltungsgebühren, Strukturierungskosten usw., daneben Gebühren, die zusätzlich zum Produktpreis anfallen können, wobei in fremde und eigene Gebühren zu unterscheiden ist. Hier geht es um Depotgebühr, um eigene aber auch fremde Transaktionsgebühren, wie Börsespesen, Gebühren für Muttergesellschaften, Spesen für Absicherungsgeschäfte etc. Zusätzlich ist gefordert, die Auswirkungen der einzelnen Kosten auf den Ertrag darzustellen. Denn natürlich schmälern all diese Kosten die Performance eines Produktes. 

Am Beispiel von Fonds lässt sich das oben angesprochene Dilemma für die Wertpapierdienstleister und Banken andeuten. In den Prospekten und Geschäftsberichten findet sich heute neben dem Ausgabeaufschlag oftmals nur die Verwaltungsgebühr, und vielleicht noch ein Hinweis auf darin nicht enthaltene Transaktionskosten. Doch gerade diese interessieren den Kunden ganz besonders, sind sie doch eine Blackbox. Welche Preise hat der Fonds für diese oder jene Transaktion bezahlt? Wenn wir davon ausgehen, dass praktisch jeder etablierte Fonds gegenüber seinen Partnern auf den Finanzmärkten ein Top-Kunde ist, dann müsste er auch Top-Konditionen kriegen, beispielsweise beim Hedgen von Positionen. Viele KAGs sind in Bankkonzerne eingebettet und machen einen erheblichen Teil ihrer Geschäfte innerhalb des Konzerns. Das wäre noch ein guter Grund, Top-Konditionen zu erhalten. Oder könnte man das auch anders sehen: Der Fonds-Käufer zahlt die Gebühren ja ohnehin als Abschlag beim Ertrag, warum also nicht volle Verrechnung zu Normalkonditionen? Dann verdient der Konzern…

Versteckte Kosten

Das war bisher möglich, weil diese Kosten nicht separat ausgewiesen wurden. Gerade das Fonds-Geschäft war häufig im Verruf, nicht zuletzt wegen der versteckten Kosten, die für den Anteilsinhaber nicht fassbar waren. Er konnte sie über die Performance erahnen, ein detaillierter Ausweis unterblieb aber regelmäßig. Mit der neuen Regelung ist zu erwarten, dass auf einmal Kosten von mehreren Prozenten ausgewiesen werden. Das sind bei einer Million Euro Veranlagungsvolumen zigtausende Euro zusätzlich zum Ausgabeaufschlag, den der Kunde ja auch berappen muss. 

Wäre interessant zu erfahren, wie das in den betroffenen Häusern gesehen wird. Individualgeschäft mit Aktien ist nicht mehr so gefragt bei den meisten Banken. Fonds könnten aufgrund ihrer plötzlich transparenten Kostenstruktur unter die Räder kommen, ETFs sind da bekanntlich günstiger. Auch die Vermögensverwaltungen der Banken werden mehr in der Auslage stehen als bisher. Für sie gilt ebenfalls die neue Kostentransparenz. Durch die Pflicht zur Offenlegung werden gewisse Kosten künftig vielleicht gar nicht mehr „anfallen“. Aber wie erklärt man dem Kunden, dass er sie davor viele Jahre lang gezahlt hat?   

Zum Autor: Gerald Dürrschmid war als Jurist jahrelang im Risikomanagement einer österreichischen Großbank tätig. Er ist heute selbständiger Unternehmensberater, außerdem gerichtlich beeideter Sachverständiger für Bank- und Börsenwesen.

Kontakt: g.duerrschmid@outlook.de

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