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Inbox: FMA verhängte im 3. Quartal 10 Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz


01.12.2017

Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) billigte im 3. Quartal 2017 18 Kapitalmarktprospekte und 12 Nachträge, drei Billigungsverfahren wurde eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 16 Prospekte und eine Verfahrenseinstellung, die Anzahl der Nachträge belief sich ebenfalls auf 12. Das Bruttoemissionsvolumen verzinslicher Wertpapiere von in Österreich ansässigen Emittenten lag mit rund € 26,4 Mrd. um 50 Prozent über dem 3. Quartal 2016. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.  

Zwischen 1. Juli und 30. September wurden Prospekte von insgesamt 15 Emittenten gebilligt. Dabei zeigt sich folgende Aufteilung auf die verschiedenen Emittentenkategorien: IPO’s, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte: 2 (Q3 2016: 2); Wohnbaubanken: 1 (Q3 2016: 1); Basisprospekte: 9 (Q3 2016: 11); Anleihen: 3 (Q3 2016: 1).  

Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 3. Quartal 10 Verwaltungsstrafen (Q3 2016: 3) und veröffentlichte eine Sanktion sowie ein Straferkenntnis auf ihrer Website. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gab es im Berichtszeitraum keine (Q3 2016: 2). 

Im internationalen Kontext zeigt sich ein klarer Rückgang der an die FMA notifizierten Prospekte von 84 im 3. Quartal 2016 auf 61 im 3. Quartal 2017. Die Anzahl der an die FMA notifizierten Nachträge sank von 297 im 3. Quartal 2016 auf 224 im 3. Quartal 2017. Der Großteil dieser eingehenden Notifikationen wurde der FMA von der in Deutschland zuständigen Behörde sowie der zuständigen Behörde des Großherzogtums Luxemburg übermittelt. Die FMA notifizierte ihrerseits 10 Prospekte (Q3 2016: 8) und 5 (Q3 2016: 4) Nachträge an Schwesterbehörden. 

Mit Anfang 2018 wird die FMA die Billigung von Wertpapierprospekten auch auf elektronischem Weg ermöglichen und damit den manipulativen Aufwand für Emittenten deutlich reduzieren. Nach einmaliger Registrierung werden demnach künftig die Emittenten bzw. ihre Vertreter alle Dokumente wie beispielsweise Prospekte oder Nachträge über eine eigene Plattform der FMA übermitteln können. Dadurch entfallen sowohl Tätigkeiten wie die Unterfertigung, der Druck und das Binden der Dokumente als auch das persönliche Erscheinen bei der FMA. Zudem übernimmt die FMA die Übermittlung der gebilligten Prospekte sowie der gebilligten Nachträge an die Oesterreichische Kontrollbank, die derzeit noch den Emittenten obliegt. Betreffend die Zustellung des Billigungsbescheides kann der Antragsteller weiter zwischen der physischen Übergabe bei der FMA und der postalischen Zustellung wählen, bei letzterer Variante wird es auch eine Zusendung vorab per E-Mail geben.

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    01.12.2017, 3097 Zeichen

    01.12.2017

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