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Inbox: Vonovia: Angebot für Buwog startet, Listing bleibt bis auf weiteres bestehen


Buwog
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05.02.2018

Zugemailt von / gefunden bei: Vonovia (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Die deutsche Vonovia hat heute die Angebotsunterlagen für die Buwog veröffentlicht. Das Angebot geht bis 12. März. Die Nachfrist beginnt am Tag der Veröffentlichung des Ergebnisses der Annahmefrist und dauert drei Monate. Unter der Annahme, dass das Ergebnis der Annahmefrist am 16. März 2018 veröffentlicht wird, beginnt die Nachfrist daher am 16. März 2018 und endet am 18. Juni 2018.

Das Angebot umfasst: Den Erwerb von sämtlichen Stammaktien der BUWOG , die an den folgenden Börsenplätzen zum Handel zugelassen sind:

- Wiener Börse, Amtlicher Handel (Prime Market)

- Frankfurter Wertpapierbörse, Regulierter Markt (Prime Standard)

- Warschauer Börse, Main Market

Das Angebot bezieht sich sohin auf 112.245.164 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN AT00BUWOG001) nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots. Lieferaktien aus den WSV 2016 sind ebenfalls Gegenstand dieses Angebots und können daher während aufrechter Annahme- oder Nachfrist eingeliefert werden, sofern sie rechtzeitig vor Ende der Annahme- oder Nachfrist ausgegeben werden.

2. Wandelschuldverschreibungen

Erwerb von sämtlichen ausstehenden von der BUWOG begebenen Schuldverschreibungen, fällig am 9. September 2021, mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 der BUWOG (ISIN AT0000A1NQH2), mit einem ausstehenden Gesamtnominale von EUR 300.000.000 nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots.

Die WSV 2016 sind zum Handel am Dritten Markt (multilateral trading facility, MTF) der Wiener Börse einbezogen.

Das Angebot steht unter den folgenden Vollzugsbedingungen :

  1. (1)  Erreichen der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle gemäß § 25a Abs 2 ÜbG (siehe Punkt 4.1.1).

  2. (2)  Kartellrechtliche Nichtuntersagung bzw. Genehmigung des Zusammenschlusses bis zum 90. Kalendertag nach Ende der ursprünglichen Annahmefrist (daher bis spätestens zum 10. Juni 2018; siehe Punkt 4.1.2).

  3. (3)  Kein wesentliches Absinken des FTSE EPRA/NAREIT Germany Index (siehe Punkt 4.1.3).

  4. (4)  Keine Erhöhung des Grundkapitals der BUWOG (siehe Punkt 4.1.4).

  5. (5)  Keine Dividenden, Satzungsänderungen oder Liquidation der BUWOG (siehe Punkt 4.1.5).

  6. (6)  Keine wesentliche Transaktion der BUWOG (siehe Punkt 4.1.6).

  7. (7)  Keine Verschlechterung der Ertragslage der BUWOG (siehe Punkt 4.1.7).

  8. (8)  Kein wesentlicher Compliance-V erstoß (siehe Punkt 4.1.8).

  9. (9)  Kein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und kein Insolvenzverfahren bei BUWOG (siehe Punkt 4.1.9).

Die Bieterin behält sich ausdrücklich vor, auf den Eintritt von einzelnen Vollzugsbedingungen zu verzichten.

Die Bieterin hat gegenwärtig keine Entscheidung darüber getroffen, ob ein Gesellschafter-Ausschluss (Squeeze-out) gemäß Gesellschafter-Ausschlussgesetz erfolgen soll, falls das Angebot dazu führen sollte, dass die Bieterin nach dessen Abschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt über 90% des Grundkapitals und der stimmberechtigten Aktien der BUWOG verfügen sollte.

Nach Absicht der Bieterin soll das Listing der BUWOG im Amtlichen Handel (Prime Market) der Wiener Börse bis auf Weiteres bestehen bleiben. Die Bieterin weist aber darauf hin, dass bei einer hohen Annahmequote die erforderliche Mindeststreuung des Grundkapitals für eine Zulassung der Aktie zum Amtlichen Handel oder einen Verbleib im Marktsegment "Prime Market" der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein könnte. Dieses Angebot ist kein Delisting Angebot im Sinne des § 27e ÜbG.

 

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