24.04.2018
Zugemailt von / gefunden bei: DLA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Sportmanager Ronnie Leitgeb ist am vergangenen Dienstag bei der Neuverhandlung des Strafprozesses um die "Villa Esmara" vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue gegenüber der Immofinanz freigesprochen worden. Laut Richterin Caroline Csarmann hat es keinen Tatplan zur Schädigung der Immofinanz gegeben. Nunmehr ist das Urteil rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft erhob kein Rechtsmittel.
In der Causa Villa Esmara – Fitnesszentrum wurde dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Petrikovics im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie Untreue vorgeworfen. Der Sportmanager Ronald Leitgeb soll sich daran beteiligt haben. Ein ehemaliger Immofinanz-Mitarbeiter hatte angezeigt, dass Petrikovics prominenten Kunden Sonderkonditionen eingeräumt hatte.
Eine Firma von Ronald Leitgeb hatte die Villa Esmara als Fitnesszentrum gemietet und einiges Geld investiert. Weil sie jedoch aufgrund von Bauschäden in wesentlichen Bereichen unbenutzbar war, kündigte der Mieter den Mietvertrag mit dem Eigentümer Immofinanz. Zur Vermeidung langwieriger und aufwendiger Rechtsstreitigkeit schlossen Leitgeb und die Immofinanz einen Vergleich über die Abwicklung. Er sah im Wesentlichen den Verkauf der Immobilie zu einem festgelegten Preis mit Chancen und Risiken für beide Teile vor. Da auf die Initiative Leitgebs die Villa zu einem guten Preis verkauft werden konnte, floss ein Mehrerlös von rund 800.000 Euro an Leitgeb, ebenso machte die Immofinanz einen deutlichen Gewinn.
Im Abschluss dieses Vergleichs und der darauf beruhenden Zahlung an Leitgeb erblickte die Staatsanwaltschaft eine missbräuchliche Handlung von Petrikovics zum Schaden der Immofinanz. "Der zwischen Immofinanz und Leitgeb geschlossene Vergleich im Zusammenhang mit der Villa Esmara ist zivilrechtlich zulässig und tägliche Praxis im Wirtschaftsleben", wunderte sich Leitgebs Anwalt Dr. Kralik bereits über die Anklage. "Leitgeb war Kunde der Bank, hat Haftungen übernommen und dafür gesorgt, dass der Immofinanz kein Schaden entstanden ist." Dass die Abwicklung letztendlich ein Geschäft und kein Verlust für die Immofinanz war, wurde auch sehr detailliert in einem Gutachten von Prof. Keppert nachgewiesen.
Im ersten Rechtsgang verurteilte BUWOG-Richterin Marion Hohenecker Leitgeb zu 20 Monaten bedingter Haft. Für drei angeklagte Immofinanz-Mitarbeiter gab es Freisprüche. Der Hauptangeklagte, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, war nicht verhandlungsfähig und daher nicht anwesend. Damals sah sich Richterin Marion Hohenecker eher an Glücksspiel erinnert: "Wenn jemand einen Lottoschein kauft und damit nicht gewinnt, kann dieser auch nicht das Geld für den Schein zurückverlangen", meinte sie in der Urteilsbegründung am Wiener Straflandesgericht.
Das Urteil wurde vollinhaltlich vom Obersten Gerichtshof aufgehoben.
Bei der Neuverhandlung unter dem Vorsitz von Dr. Caroline Csarmann wurde der ehemalige Präsident des österreichischen Tennisverbandes und langjährige Trainer von Thomas Muster (Nummer Eins der Weltrangliste) vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue gegenüber der Immofinanz freigesprochen. Laut Richterin Dr. Csarmann hat es keinen Tatplan zur Schädigung der Immofinanz gegeben. Grundsätzlich sei jeder einzelne Schritt wirtschaftlich nachvollziehbar. Deswegen könne auch nicht von einem Tatplan ausgegangen werden, ein Beitrag zur Untreue habe sich somit nicht ergeben, führte die Richterin in der mündlichen Begründung des Urteils am Dienstag am Straflandesgericht Wien aus. Die Staatsanwaltschaft verzichtete nunmehr darauf, das Urteil zu beeinspruchen.
"Es hat mich von Anbeginn erstaunt, dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist", fasst Anwalt Dr. Kralik von DLP Piper zusammen, "ich hoffe aber, dass mein Mandant damit vollständig rehabilitiert ist. Er musste während der langen Verfahrensdauer neben dem wirtschaftlichen auch einen hohen persönlichen Imageschaden tragen."
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Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Marinomed Biotech, Flughafen Wien, Warimpex, EuroTeleSites AG, ATX Prime, ams-Osram, AT&S, Palfinger, RBI, Strabag, Pierer Mobility, UBM, CA Immo, Frequentis, Lenzing, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Wolford, Agrana, Amag, Erste Group, EVN, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)201974
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EuroTeleSites AG
EuroTeleSites bietet mit seiner langjähriger Erfahrung im Bereich der Telekommunikation, Lösungen und Dienstleistungen zum Bau und der Servicierung von drahtlosen Telekommunikationsnetzwerken in sechs Ländern in der CEE-Region an: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, der Republik Nordmazedonien und der Republik Serbien. Das Portfolio des Unternehmens umfasst über 13.000 Standorte, die hochwertige Wholesale Services für eine breite Palette von Kunden bieten.
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Im Abschluss dieses Vergleichs und der darauf beruhenden Zahlung an Leitgeb erblickte die Staatsanwaltschaft eine missbräuchliche Handlung von Petrikovics zum Schaden der Immofinanz. "Der zwischen Immofinanz und Leitgeb geschlossene Vergleich im Zusammenhang mit der Villa Esmara ist zivilrechtlich zulässig und tägliche Praxis im Wirtschaftsleben", wunderte sich Leitgebs Anwalt Dr. Kralik bereits über die Anklage. "Leitgeb war Kunde der Bank, hat Haftungen übernommen und dafür gesorgt, dass der Immofinanz kein Schaden entstanden ist." Dass die Abwicklung letztendlich ein Geschäft und kein Verlust für die Immofinanz war, wurde auch sehr detailliert in einem Gutachten von Prof. Keppert nachgewiesen.
Im ersten Rechtsgang verurteilte BUWOG-Richterin Marion Hohenecker Leitgeb zu 20 Monaten bedingter Haft. Für drei angeklagte Immofinanz-Mitarbeiter gab es Freisprüche. Der Hauptangeklagte, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, war nicht verhandlungsfähig und daher nicht anwesend. Damals sah sich Richterin Marion Hohenecker eher an Glücksspiel erinnert: "Wenn jemand einen Lottoschein kauft und damit nicht gewinnt, kann dieser auch nicht das Geld für den Schein zurückverlangen", meinte sie in der Urteilsbegründung am Wiener Straflandesgericht.
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"Es hat mich von Anbeginn erstaunt, dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist", fasst Anwalt Dr. Kralik von DLP Piper zusammen, "ich hoffe aber, dass mein Mandant damit vollständig rehabilitiert ist. Er musste während der langen Verfahrensdauer neben dem wirtschaftlichen auch einen hohen persönlichen Imageschaden tragen."
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