23.04.2019,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
23.04.2019
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG
der
am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
stattfindenden
28. ordentlichen Hauptversammlung
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt dem Lagebericht, des
konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2018, des Nachhaltigkeitsberichts
2018 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des Konzernabschlusses 2018
samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des
Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2018.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen
Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50%
unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der
Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder
vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf eine andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Diese Ermächtigung ersetzt den in der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 12.
Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss.
6. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in § 8 Abs. 3.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab
3. Mai 2019 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
(die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018,\nBericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018,\nkonsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018,\nNachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht),\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 zum Tagesordnungspunkt 2,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,\nGegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmung zum Tagesordnungspunkt 6,\nUnterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 8,\nBericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zum Tagesordnungspunkt 5,
sowie\nErläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 5, 6, 7 und 8.\nDiese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie
Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind spätestens ab 3. Mai 2019 auch auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.vig.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link
www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 3. Mai 2019 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr.
Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15. Mai 2019 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen
Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs. 1 AktG bekannt gemacht
wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 15. Mai 2019 ein
entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung
wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
besteht derzeit aus 10 Mitgliedern, davon 4 Frauen und 6 Männer, sodass die
Mindestanforderungen gemäß § 86 Abs. 7 AktG erfüllt sind. Mit Ablauf der
Hauptversammlung am 24. Mai 2019 läuft tourlich die Funktionsperiode aller 10
Mitglieder aus. Der Aufsichtsrat soll weiter aus 10 von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern bestehen. In der Hauptversammlung sind daher 10
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von 10
Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.
§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus 3 bis 10 von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern besteht.
In der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe müssen im
Aufsichtsrat mindestens 3 Sitze von Frauen und mindestens 3 Sitze von Männern
besetzt sein.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 3. Mai 2019 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS
§ 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 14. Mai 2019,
24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist
daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 21. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der
folgenden Adressen zugehen muss:
per Post oder per Boten:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas
Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\nDepotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2019, 24:00 Uhr
(MESZ) beziehen.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden
Adressen zugehen:
per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas
Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\npersönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort\nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2019, 15:00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr.
Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343 30, unter der
Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können.
Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie
als Vertreter einer juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen
aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte
die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET
Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der
Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere
jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des
oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
AktG, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, zwingend
erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der
Hauptversammlung insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
Hauptversammlungen, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an
Hauptversammlungen, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen von
Hauptversammlungen, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung
von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und
Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c)
DSGVO (bzw. Art 9 (2) b) DSGVO) oder Artikel 6 (1) f) DSGVO. Darüber hinaus kann
eine Verarbeitung in Einzelfällen in Zusammenhang mit der Ausübung von
Rechtsansprüchen in gerichtlichen, verwaltungsgerichtlichen oder
außergerichtlichen Verfahren erforderlich sein (Art 9 (2) f) DSGVO).
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Die
Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere das Zählservice, Notar,
Rechtsberater und IT-Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach
Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit
diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 Abs. 4 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet
sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches (die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, in bestimmten
Fällen 30 Jahre).
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit der
verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Kapitel III der DSGVO. Soweit eine
Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen
der Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO),
steht den betroffenen Personen auch ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) zu.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse datenschutz@vig.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Thomas Riegler
Schottenring 30
1010 Wien
Österreich
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. In Österreich ist die zuständige
Aufsichtsbehörde die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080
Wien, (+43 1 52 152-0; dsb@dsb.gv.at).
Wien, im April 2019 Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/59/12/10293888/0/190423_-_Einberufung_HV_VIG__final_.pdf
Emittent: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50 390-22000
FAX: +43(0)50 390 99-22000
Email: investor.relations@vig.com
WWW: www.vig.com
ISIN: AT0000908504
Indizes: VÖNIX, ATX, WBI
Börsen: Wien, Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #632: Warum CA Immo, Immofinanz und RBI positiv bzw. voestalpine negativ auffallen, morgen April-Verfall
VIG
Akt. Indikation: 29.00 / 29.15
Uhrzeit: 22:59:08
Veränderung zu letztem SK: -0.26%
Letzter SK: 29.15 ( 0.52%)
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