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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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23.04.2019, 21629 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
23.04.2019
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINBERUFUNG der am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt dem Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2018, des Nachhaltigkeitsberichts 2018 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des Konzernabschlusses 2018 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Diese Ermächtigung ersetzt den in der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss.
6. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in § 8 Abs. 3.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 3. Mai 2019 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018,\nBericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018,\nkonsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018,\nNachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht),\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 zum Tagesordnungspunkt 2,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,\nGegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmung zum Tagesordnungspunkt 6,\nUnterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 8,\nBericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zum Tagesordnungspunkt 5, sowie\nErläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 5, 6, 7 und 8.\nDiese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 3. Mai 2019 auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vig.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2019 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15. Mai 2019 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs. 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 15. Mai 2019 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus 10 Mitgliedern, davon 4 Frauen und 6 Männer, sodass die Mindestanforderungen gemäß § 86 Abs. 7 AktG erfüllt sind. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 läuft tourlich die Funktionsperiode aller 10 Mitglieder aus. Der Aufsichtsrat soll weiter aus 10 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. In der Hauptversammlung sind daher 10 Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von 10 Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.
§ 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus 3 bis 10 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
In der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe müssen im Aufsichtsrat mindestens 3 Sitze von Frauen und mindestens 3 Sitze von Männern besetzt sein.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 3. Mai 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 14. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
per Post oder per Boten: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\nDepotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\npersönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort\nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2019, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343 30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
ÜBERTRAGUNG IM INTERNET Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem AktG, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der Hauptversammlung insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlungen, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an Hauptversammlungen, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen von Hauptversammlungen, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (bzw. Art 9 (2) b) DSGVO) oder Artikel 6 (1) f) DSGVO. Darüber hinaus kann eine Verarbeitung in Einzelfällen in Zusammenhang mit der Ausübung von Rechtsansprüchen in gerichtlichen, verwaltungsgerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren erforderlich sein (Art 9 (2) f) DSGVO).
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere das Zählservice, Notar, Rechtsberater und IT-Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs. 4 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, in bestimmten Fällen 30 Jahre).
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Kapitel III der DSGVO. Soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO), steht den betroffenen Personen auch ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) zu. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@vig.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Thomas Riegler Schottenring 30 1010 Wien Österreich
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. In Österreich ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, (+43 1 52 152-0; dsb@dsb.gv.at).
Wien, im April 2019 Der Vorstand

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/59/12/10293888/0/190423_-_Einberufung_HV_VIG__final_.pdf
Emittent: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe Schottenring 30 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50 390-22000 FAX: +43(0)50 390 99-22000 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com ISIN: AT0000908504 Indizes: VÖNIX, ATX, WBI Börsen: Wien, Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch

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    EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG


    23.04.2019, 21629 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    23.04.2019
    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504
    Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
    EINBERUFUNG der am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F, stattfindenden 28. ordentlichen Hauptversammlung
    TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2018 samt dem Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2018, des Nachhaltigkeitsberichts 2018 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht), des Konzernabschlusses 2018 samt dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.
    5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.
    Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
    Diese Ermächtigung ersetzt den in der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss.
    6. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in § 8 Abs. 3.
    7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.
    8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 3. Mai 2019 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf:
    Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018,\nBericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018,\nkonsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018,\nNachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 (konsolidierter nichtfinanzieller Bericht),\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 zum Tagesordnungspunkt 2,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,\nGegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmung zum Tagesordnungspunkt 6,\nUnterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG zum Tagesordnungspunkt 8,\nBericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zum Tagesordnungspunkt 5, sowie\nErläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 5, 6, 7 und 8.\nDiese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 3. Mai 2019 auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.vig.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.
    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2019 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionäre, die das Verlangen stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15. Mai 2019 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).
    Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Abs. 1 AktG bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 15. Mai 2019 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
    Der Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus 10 Mitgliedern, davon 4 Frauen und 6 Männer, sodass die Mindestanforderungen gemäß § 86 Abs. 7 AktG erfüllt sind. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 läuft tourlich die Funktionsperiode aller 10 Mitglieder aus. Der Aufsichtsrat soll weiter aus 10 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern bestehen. In der Hauptversammlung sind daher 10 Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, um die bisherige Anzahl von 10 Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu erreichen.
    § 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus 3 bis 10 von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
    In der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe müssen im Aufsichtsrat mindestens 3 Sitze von Frauen und mindestens 3 Sitze von Männern besetzt sein.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 3. Mai 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.
    NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG
    Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 14. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
    per Post oder per Boten: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\nDepotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
    Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
    Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
    per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien\nper Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60\nper E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.)\nper SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben\npersönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort\nEin Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
    Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2019, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    STIMMRECHTSVERTRETUNG Als zusätzlicher Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343 30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
    GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
    ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
    Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
    ÜBERTRAGUNG IM INTERNET Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
    INFORMATION FÜR AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem AktG, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der Hauptversammlung insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlungen, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an Hauptversammlungen, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen von Hauptversammlungen, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (bzw. Art 9 (2) b) DSGVO) oder Artikel 6 (1) f) DSGVO. Darüber hinaus kann eine Verarbeitung in Einzelfällen in Zusammenhang mit der Ausübung von Rechtsansprüchen in gerichtlichen, verwaltungsgerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren erforderlich sein (Art 9 (2) f) DSGVO).
    Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere das Zählservice, Notar, Rechtsberater und IT-Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
    Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs. 4 AktG).
    Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, in bestimmten Fällen 30 Jahre).
    Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, und Löschungsrecht sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Kapitel III der DSGVO. Soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO), steht den betroffenen Personen auch ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) zu. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@vig.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Thomas Riegler Schottenring 30 1010 Wien Österreich
    Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. In Österreich ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, (+43 1 52 152-0; dsb@dsb.gv.at).
    Wien, im April 2019 Der Vorstand

    Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/59/12/10293888/0/190423_-_Einberufung_HV_VIG__final_.pdf
    Emittent: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe Schottenring 30 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50 390-22000 FAX: +43(0)50 390 99-22000 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com ISIN: AT0000908504 Indizes: VÖNIX, ATX, WBI Börsen: Wien, Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch

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