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MTH: Wie geht es nach dem Delisting jetzt für die verbleibenden Aktionäre weiter? (Günter Luntsch)

26.11.2019, 3934 Zeichen

MTH-HV. Obwohl das Rückkaufangebot an die Kleinaktionäre Grund für Ärger sein hätte können, da diese weit weniger als die Großen bekommen, war die HV am 25.11.19 absolut ruhig, sachlich und von gegenseitiger Wertschätzung getragen. Wer mit dem Angebot nicht zufrieden sei, solle Aktionär bleiben, er sei willkommen. Zu Beginn der HV waren 21 von 39 angemeldeten Aktionären anwesend. Wir erfuhren von einem "herausfordernden Wirtschaftsjahr 2018/19", von einem "sehr schwierigen Umfeld im Maschinenbau", von der Fusion Libro mit Pagro im Jahr 2018/19, wo bei durchaus steigendem Umsatz auf der Ergebnisseite ein gewisser Druck zu verspüren sei.

Die HV fand in einem großen Saal statt. Niemand verwendete ein Mikro. Ich bin in der ersten Reihe gesessen und finde, dass ein Mikro notwendig ist, wenn man nicht über eine mächtige Stimme verfügt, die den ganzen Saal beschallen kann. Zum Glück gab es keine störenden Nebengeräusche während der HV, so konnte ich mit Anstrengung alles verstehen. Es waren zum Großteil Belanglosigkeiten, wie wir sie auf jeder MTH-HV in ähnlicher Form hören können, mit dem Zweck, der Präsentation einen Anschein von Inhalt zu geben. Das Gute: Da es nicht wirklich wichtiges zu berichten gab, war die HV schnell zu Ende, incl. der ebenso kurzen Generaldebatte und den Abstimmungen mit durchwegs 100% Zustimmung.

Als Highlight sehe ich die überschaubaren AR-Vergütungen von 4.000 für den Vorsitzenden, 3.000 für die Stellvertreter und 2.000 für alle anderen AR-Mitglieder. Der Aufsichtsrat wurde auf dieser HV auch von 9 auf 7 verkleinert. Zwei AR-Mitglieder stellten sich der Wiederwahl, eines kam neu hinzu, stellte sich vor und fand die Zustimmung von ebenfalls 100% des anwesenden Aktionariats.

Ein Aktionär fragte, wie es nach dem Delisting jetzt für die verbleibenden Aktionäre weitergehe. Antwort: Vor Ablauf eines Jahres nach dem Delisting müsse eine Satzungsänderung beschlossen werden, das sei Vorschrift, um auf Namensaktien umzustellen. Technisch solle das so verlaufen: mit der Ausbuchungsanzeige könne man die Namensaktien beantragen. Diese würden keine eigene Wertpapierkennnummer mehr haben. Ein Vorteil sei: keine Depotspesen mehr. Die Aktionäre würden wohl eine Sammelurkunde bekommen. Mit Indossament auf der Rückseite, vom alten und vom neuen Berechtigten unterschrieben, werde man die Aktien übertragen können.

Ein Aktionär bemängelte, dass die Annahmefrist für das an die Streubesitzaktionäre gerichtete Rückkaufangebot so kurz gewesen sei, manche Aktionäre seien vielleicht auf Urlaub im Ausland gewesen und hätten nicht reagieren können. Er wünschte sich eine Art "Schwarzes Brett", wo sich Angebot und Nachfrage bezüglich der restlichen Minderheitsaktien finden könnten. Auch für eventuelle Mitarbeiteraktien sei so ein Angebot sinnvoll. Uns wurde bestätigt, dass das Mitarbeiterbeteiligungsthema durchaus auf der Agenda stehe.

Wir erfuhren vom "Leuchtturmprojekt" für Designa, dem Flughafen in New York, "30 Mio. Dollar" sei unsere Hälfte an diesem Projekt für Zutrittssysteme. Ein Aktionär erbat die Nachzahlung eines Teils der Differenz zwischen 28 Euro und 50,60 Euro und wurde daraufhin vom hinter ihm sitzenden Josef Taus in eine (nicht laute) Diskussion verwickelt, die zum Ordnungsruf vom Podium führte: "Bitte hier keine Diskussionen führen, diese können nach der Hauptversammlung geführt werden, Herr Doktor Taus!"

Bei der Abstimmung über die Entlastung des Vorstands durften wegen eines Stimmrechtsverbots nur 76.170 Aktien = 2,01% des Grundkapitals abstimmen, sie haben mit JA gestimmt. Wie oben schon erwähnt, gab es auf dieser HV keine Gegenstimmen. Nicht einmal Enthaltungen. Bei der Entlastung des Aufsichtsrats durften wegen eines Stimmrechtsverbots auch nur 1,223.515 Aktien = 32,31% des Grundkapitals abstimmen. Um 11:38h war die HV zu Ende, die um 10 Uhr begonnen hatte. Fast ein Rekord.

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 26.11.)


(26.11.2019)

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    Ein Aktionär fragte, wie es nach dem Delisting jetzt für die verbleibenden Aktionäre weitergehe. Antwort: Vor Ablauf eines Jahres nach dem Delisting müsse eine Satzungsänderung beschlossen werden, das sei Vorschrift, um auf Namensaktien umzustellen. Technisch solle das so verlaufen: mit der Ausbuchungsanzeige könne man die Namensaktien beantragen. Diese würden keine eigene Wertpapierkennnummer mehr haben. Ein Vorteil sei: keine Depotspesen mehr. Die Aktionäre würden wohl eine Sammelurkunde bekommen. Mit Indossament auf der Rückseite, vom alten und vom neuen Berechtigten unterschrieben, werde man die Aktien übertragen können.

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