02.04.2020,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
02.04.2020
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz
FN 102999 w, ISIN AT0000946652
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 23. April 2020 um
10.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. März 2020 und durch
euro adhoc vom selben Tag erfolgte die Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 23. April 2020 um 10:00 Uhr.
Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für den Vorstand höchste
Priorität. Deshalb kann die Hauptversammlung am 23. April 2020 in Ternitz vor
dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie leider nicht als
Präsenzhauptversammlung stattfinden. Der Vorstand beschloss, zum Schutz der
Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer reinen
online Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Dabei sind nach Beurteilung des
Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen der
Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft am 23. April 2020 wird im Sinne des COVID-19-GesG bzw. der
COVID-19-GesV in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung"
durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 23. April 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend
sein können.
Unabhängige Stimmrechtsvertreter
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in
dieser virtuellen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft am 23. April 2020 kann nur durch einen der nachgenannten
unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
(i) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH,
Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt
Mag. Ewald Oberhammer, Telefon +43 1 5033000, Telefax +43 1 5033000 33, oder E-
Mail-Adresse stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at
[stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at].
(ii) Dr. Wilhelm G. Rasinger, c/o Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm
G. Rasinger, Telefon +43 (0) 676 4196451, Telefax +43 1 8763343-39, oder E-Mail-
Adresse wilhelm.rasinger@iva.or.at [wilhelm.rasinger@iva.or.at].
(iii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA, c/o DLA Piper Weiss-Tessbach
Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 14, 1010 Wien
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt
Dr. Christian Temmel, MBA, Telefon +43 1 531781505, Telefax +43 1 5335252, oder
E-Mail-Adresse christian.temmel@dlapiper.com [christian.temmel@dlapiper.com].
(iv) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M., c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH,
ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Rechtsanwalt
Dr. Christoph Nauer, LL.M., Telefon +43 2236 893377, Telefax +43 2236 893377-40,
oder E-Mail-Adresse proxy@bpv-huegel.com [proxy@bpv-huegel.com].
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewünschten
Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur
Antragstellung, zur Stimmabgabe und zur Erhebung eines Widerspruchs erteilt
werden sollen.
Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sbo.at/hauptversammlung
http://www.sbo.at/hauptversammlung jeweils ein
eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau
durch und beachten Sie auch, die aktualisierte WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER
DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 und 119 AktG UND
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.sbo.at/
hauptversammlung
http://www.sbo.at/hauptversammlung zur Verfügung steht.
Fragen/Auskunftsrechts der Aktionäre
Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen in Textform an den Vorstand mit
einfachem E-Mail an vorstand@sbo.co.at, zu übermittlen und zwar so rechtzeitig,
dass diese spätestens am 2. Tag vor der Hauptversammlung, das ist Dienstag, der
21. April 2020, bei der Gesellschaft einlangen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
Beantwortung der von Ihnen gestellen Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [
http://www.sbo.at/
hauptversammlung] abrufbar ist.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gem § 118 AktG
auch bei der virtuellen Hauptversammlung gemäß den Festlegungen in dieser
Information, wie unten näher ausgeführt, während der Hauptversammlung von den
Aktionären selbst ausgeübt werden kann.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird zur Gänze im Internet übertragen.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 23. April 2020 ab
ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://
www.sbo.at/hauptversammlung] verfolgen.
Ablauf der virtuellen Hauptversammlung
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in
Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des
Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.
Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit ihre
Fragen in Textform bzw ihre Anträge in Textform in einem bestimmten Zeitfenster
nach Eröffnung der Hauptversammlung elektronisch an die Gesellschaft zu
übermitteln, und werden in der Hauptversammlung diese Fragen bzw Anträge durch
den Vorsitzenden oder ein Vorstandsmitglied verlesen. Bitte verwenden Sie dafür
ein einfaches E-Mail an die E-Mail-Adresse vorstand@sbo.co.at.
Die Aktionäre haben sohin die Möglichkeit selbst auf Entwicklungen in der
Hauptversammlung zu reagieren, beispielsweise durch eine zusätzliche Frage oder
einen alternativen Beschlussantrag.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung wie
auch bei einer Präsenzhauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere
einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen bzw Anträge gestellt
werden können.
Die Aktionäre haben darüber hinaus die Möglichkeit ihre Instruktionen,
insbesondere zur Stimmabgabe aber auch zum Erheben von Widersprüchen an den
betreffenden Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt noch abzuändern.
Auch dieser Zeitpunkt wird vom Vorsitzenden im Laufe der Hauptversammlung
festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die
virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der
Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die
Stimmrechtsvertreter zu verarbeiten.
Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der oben angeführten Kommunikationswege und
Teilnahmemöglichkeiten den Aktionären eine möglichst hohe Qualität der
Willensbildung zu gewährleisten.
Ternitz, am 2. April 2020. Der Vorstand
Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
A-2630 Ternitz
Telefon: 02630/315110
FAX: 02630/315101
Email: sboe@sbo.co.at
WWW:
http://www.sbo.at
ISIN: AT0000946652
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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Akt. Indikation: 43.65 / 44.45
Uhrzeit: 21:31:50
Veränderung zu letztem SK: -0.56%
Letzter SK: 44.30 ( -1.34%)
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1.
22.3.: Gerald Grohmann läutet die Opening Bell für Donnerstag. Der CEO von SBO lieferte gestern starke Jahreszahlen für 2017, die Aktie war in Reaktion ATX-Tagessieger https://www.sbo.at https://www.facebook.com/groups/GeldanlageNetwork/ #goboersewien
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