20.05.2020,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
20.05.2020
Lenzing Aktiengesellschaft
Lenzing
FN 96499 k
ISIN AT 0000644505
Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung der
Lenzing Aktiengesellschaft
("Gesellschaft")
für Donnerstag, den 18. Juni 2020 um 10:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft
in 4860 Lenzing, Werkstraße 2.
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss in Anbetracht der COVID-19-Pandemie, nach sorgfältiger
Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche
Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft am 18. Juni 2020 wird auf
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der
Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft am
18. Juni 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre am 18. Juni 2020 nicht selbst
zur Hauptversammlung kommen können.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des
Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten
besonderen Stimmrechtsvertreter in 4860 Lenzing, Werkstraße 2, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst
gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die
Emailadresse Hauptversammlung2020@lenzing.com der Gesellschaft.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG
vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Eine Anmeldung
oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 18. Juni 2020 ab
ca. 10:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im
Internet unter www.lenzing.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische
Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die
Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu
verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("Teilnahmeinformation") hingewiesen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung
dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung
dargelegt wird.
II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht
jeweils zum 31.12.2019, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 im Voraus
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
9. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2020
10a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10 %
des Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien,
sowie über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 12.04.2018 zum 9. Tagesordnungspunkt erteilten
entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.
10b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b
AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen
unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 12.04.2018 zum 9.
Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung des Vorstands gemäß §
65 Abs. 1b AktG.
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 28. Mai 2020 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com zugänglich:
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),\nJahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\ngesonderter nichtfinanzieller Bericht,\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2019;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10b,\nErklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,\nVergütungspolitik gemäß § 78a iVm § 98a AktG zu TOP 8,\nBericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung rückerworbener Aktien gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG -zu TOP 10,\nVollmachtsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV,\nFrageformular,\nFormulare für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nIV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Juni
2020 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-
GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
15. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 15 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail: Hauptversammlung2020@lenzing.com
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per SWIFT: BIC COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599 unbedingt ISIN AT0000644505 im Text angeben)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000644505,\nDepotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 8. Juni 2020 (24:
00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen
hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Lenzing
Aktiengesellschaft am 18. Juni 2020 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch
einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
(i) Dr. Michael Knap
c/o IVA Interessenverband für Anleger
1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4
Tel +43 664 213 87 40
E-Mail-Adresse: vollmacht.lenzing.knap@computershare.de
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
1220 Wien, ARES-Tower, Donau-City-Straße 11
Tel +43 2236 893377 0
E-Mail-Adresse: vollmacht.lenzing.nauer@computershare.de
(iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier
c/o Stossier Heitzinger Rechtsanwälte
4600 Wels, Dragonerstraße 54
Tel +43 7242 42605
E-Mail-Adresse: vollmacht.lenzing.stossier@computershare.de
(iv) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA
c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Schottenring 14
Tel +43 1 531 78 15 05
E-Mail-Adresse: vollmacht.lenzing.temmel@computershare.de
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com ein eigenes
Vollmachtsformular abrufbar, welches zwingend zu verwenden ist.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu
beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG per Post oder Boten
spätestens am 28. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 4860 Lenzing, Werkstraße 2, zH Herrn Stephan
Trubrich, oder per E-Mail Hauptversammlung2020@lenzing.com zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung,
muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 8. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (7672) 918 3416 oder per Post an die Adresse 4860
Lenzing, Werkstraße 2, zH Herrn
Stephan Trubrich, oder per E-Mail an
Hauptversammlung2020@lenzing.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des §
13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben
ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gem § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG
auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den
Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt
an die Gesellschaft an die E-Mail Adresse Hauptversammlung2020@lenzing.com
ausgeübt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung vom Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden.
Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen bereits vorab in
Textform per E-Mail an die Adresse Hauptversammlung2020@lenzing.com zu
übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist Montag, der 15. Juni 2020, bei der Gesellschaft
einlangen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.lenzing.com abrufbar ist.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV.
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
5. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
5.1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu
welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name
und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:
Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses\nTeilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte\nErstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse\nErstellung des Hauptversammlungsprotokolls\nErfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Art 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für die
Verarbeitung ist die Lenzing Aktiengesellschaft Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7
DSGVO.
5.2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Lenzing
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten,
sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt,
ausschließlich nach Weisung der Lenzing Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich
notwendig, hat die Lenzing Aktiengesellschaft mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. Lenzing Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen
Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch
an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
5.3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Lenzing Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Lenzing
Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der
Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
5.4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen
Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Lenzing
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse privacy@lenzing.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Lenzing Aktiengesellschaft
AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2
Telefax: +43 (0) 7672 918-4005
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.
5.5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der Lenzing Aktiengesellschaft www.lenzing.com unter den
Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" zu finden.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist zerlegt in 26.550.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 26.550.000 Stimmrechte.
Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-
GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.
Lenzing, im Mai 2020
Der Vorstand
Emittent: Lenzing AG
A-4860 Lenzing
Telefon: +43 7672-701-0
FAX: +43 7672-96301
Email: office@lenzing.com
WWW: http://www.lenzing.com
ISIN: AT0000644505
Indizes: ATX, WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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Lenzing
Akt. Indikation: 30.55 / 30.75
Uhrzeit: 12:16:14
Veränderung zu letztem SK: 0.99%
Letzter SK: 30.35 ( -3.34%)
Bildnachweis
1.
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