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08.03.2021, 2070 Zeichen

Das Jahr 2021 ist noch jung und die deutsche Hauptversammlungssaison weit davon entfernt, Fahrt aufzunehmen. Die ers- ten Schwer- oder auch Halbschwergewichte hatten allerdings bereits ihren – aufgrund von Covid19 – rein virtuellen Auftritt. Zu nennen sind hier insbesondere ThyssenKrupp und Siemens. Beide Konzerne halten ihre Aktionärstreffen aufgrund gebrochener Geschäftsjahre immer bereits in den ersten Wochen des Jahres ab. Es wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, wenn diese Gesellschaften, die 2020 ja noch normale Präsenzveranstaltungen machen konnten, etwa beim Fragerecht der Anteilseigner in die virtuelle HV hinein eine aktionärsfreundlichere Linie umgesetzt hätten, als es die Covid-Sonderregelungen ermöglichen. Das war leider nicht der Fall. Stattdessen zogen die Unternehmen sich auf die vorgegebenen Mindeststandard zurück. Danach können die Gesellschaften etwa vorschreiben, dass Aktionärsfragen bis mindestens zwei Tage vor der Veran- staltung eingereicht werden müssen. In der Hauptversammlung selber gibt es dann keine Fragemöglichkeit mehr.

Für Aktionärstreffen, die seit dem 28. Februar stattfinden, wurden die Zügel zwar ein wenig angezogen. Eine echte Verbesserung für Aktionäre bringt das allerdings kaum. Die Fragen können dann bis einen Tag vor der Hauptversammlung eingereicht werden. Zudem kann die Verwaltung nicht mehr entscheiden, welche Fragen sie beantworten will und welche nicht. Auch das Antragsrecht soll dann wieder „normal“ funktionieren. Das sind zwar auf den ersten Blick Verbesserungen, am Ende bleibt es aber eher Kosmetik. Der eine Tag mehr bringt vor allem Mehrarbeit für die AGs aber kaum Mehrwert für die Aktionäre. Uns geht es darum, dass mit Blick auf die Erfahrungen aus dem letzten Jahr, Informationsrechte gestärkt, Interaktion ermöglicht und Prozesse aktionärsfreundlich gestaltet werden. Das ist weder geschehen noch in Sicht.
ThyssenKrupp ( Akt. Indikation:  11,88 /11,88, 1,87%) Siemens ( Akt. Indikation:  130,94 /130,98, 1,43%)

(Der Input von Marc Tüngler für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 08.03.)



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Siemens
Akt. Indikation:  172.36 / 172.76
Uhrzeit:  13:04:58
Veränderung zu letztem SK:  -0.23%
Letzter SK:  172.96 ( -1.46%)

ThyssenKrupp
Akt. Indikation:  4.53 / 4.57
Uhrzeit:  13:03:44
Veränderung zu letztem SK:  0.88%
Letzter SK:  4.51 ( -3.49%)



 

Bildnachweis

1. Marc Tüngler (DSW e.V.) , (© Michaela Mejta)   >> Öffnen auf photaq.com

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    08.03.2021, 2070 Zeichen

    Das Jahr 2021 ist noch jung und die deutsche Hauptversammlungssaison weit davon entfernt, Fahrt aufzunehmen. Die ers- ten Schwer- oder auch Halbschwergewichte hatten allerdings bereits ihren – aufgrund von Covid19 – rein virtuellen Auftritt. Zu nennen sind hier insbesondere ThyssenKrupp und Siemens. Beide Konzerne halten ihre Aktionärstreffen aufgrund gebrochener Geschäftsjahre immer bereits in den ersten Wochen des Jahres ab. Es wäre ein wichtiges Zeichen gewesen, wenn diese Gesellschaften, die 2020 ja noch normale Präsenzveranstaltungen machen konnten, etwa beim Fragerecht der Anteilseigner in die virtuelle HV hinein eine aktionärsfreundlichere Linie umgesetzt hätten, als es die Covid-Sonderregelungen ermöglichen. Das war leider nicht der Fall. Stattdessen zogen die Unternehmen sich auf die vorgegebenen Mindeststandard zurück. Danach können die Gesellschaften etwa vorschreiben, dass Aktionärsfragen bis mindestens zwei Tage vor der Veran- staltung eingereicht werden müssen. In der Hauptversammlung selber gibt es dann keine Fragemöglichkeit mehr.

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    Siemens
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    Veränderung zu letztem SK:  -0.23%
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    ThyssenKrupp
    Akt. Indikation:  4.53 / 4.57
    Uhrzeit:  13:03:44
    Veränderung zu letztem SK:  0.88%
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