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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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15.10.2021, 24264 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
15.10.2021
E I N B E R U F U N G AT0000606306202111100900
an die Aktionär*innen
für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ) im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, als virtuelle Versammlung stattfindende AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Versammlung abzuhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird.
II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionär*innen können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft[1] unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] zugänglich.
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19- GesV iVm § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ) öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020;\nBeschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1;\nvollständiger Text dieser Einberufung;\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;\nAngaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation");\nFrageformular.\n C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär*in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
______________________________________________________________________________ |(i)_für_die_Übermittlung_der_Depotbestätigung_in_Schriftform__________________| | |Raiffeisen Bank International AG | |per Post oder Boten: |c/o Link Market Services GmbH, | |_________________________________________|Siebensterngasse_32-34,_1070_Wien___| |per E-Mail ein elektronisches Dokument im|anmeldung.rbi@anmeldestelle.at | |Format PDF mit einer qualifizierten |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] | |elektronischen_Signatur:_________________|____________________________________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder| |per SWIFT: |MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben | | |sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |_________________________________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben_|

______________________________________________________________________________ |(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung | |gemäß_§_15_Abs_2_genügen_lässt________________________________________________| |per_Telefax:|+43_(0)_1_3750_215-99,___________________________________________| | |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], | |per E-Mail: |wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) | |____________|anzuschließen_ist________________________________________________|

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);\nAngaben über den/die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionär*in, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.\nDie Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen in dieser Einberufung werden daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionär*innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär*innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber*innen dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 22. Oktober 2021 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede*n Antragsteller*in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär*innen (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber*innen der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. Oktober 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
HV-Portal
In der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. November 2021 steht den Aktionär*innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV- Portal ist ab dem Nachweisstichtag (31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar. Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionär*innen die
Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Verbindung in Echtzeit,\nAusübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe,\nStellung eines Beschlussantrags,\nErhebung eines Widerspruchs,\nAusübung des Auskunftsrechts,\nBevollmächtigung eines/einer Vertreter*in.\nWeitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär*in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Jede*r Aktionär*in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär*innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung).
Ferner können Aktionär*innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für die Identifikation der Aktionär*innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln.
Die Aktionär*innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Antragsrecht
Jede*r Aktionär*in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden.
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionär*innenrechte über das HV- Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede*r Aktionär*in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine*n Vertreter*in zu bestellen, der/die im Namen des/der Aktionär*in an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär*in hat, den er/sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär*in seinem/ihrem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 9. November 2021, 16.00 Uhr (MEZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
______________________________________________________________________________ |per_Telefax:________|+43_(0)_1_3750_215-99____________________________________| | |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at | |per E-Mail: |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Vollmacht als| |____________________|Anhang_(z.B._PDF)_dem_E-Mail_anzuschließen_ist___________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 | |per SWIFT: |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |____________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben;_oder________________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 | | |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |per Post oder Boten:|"ISIN AT0000606306" im Text angeben; oder | | |Raiffeisen Bank International AG | | |c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, | |____________________|1070_Wien________________________________________________|

Als besonderer Service steht den Aktionär*innen ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionär*innenrechte in der Hauptversammlung zur Verfügung, der jedoch nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der außerordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at [knap.rbi@anmeldestelle.at]. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den Teilnahmeinformationen enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
F. Information für Aktionär*INNEN zur Datenverarbeitung
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionär*innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer*in"), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmer*innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Anforderung der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch Eingaben über das HV-Portal. Die Teilnehmer*innen sind grundsätzlich verpflichtet, der Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern*innen ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien), erhalten von der Raiffeisen Bank International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank International AG auch personenbezogene Daten von Aktionär*innen und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.
Die Daten der Teilnehmer*innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.
Alle Teilnehmer*innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Diese Rechte können Teilnehmer*innen gegenüber der Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Raiffeisen Bank International AG Group Data Privacy & Quality Governance Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich datenschutz@rbinternational.com [datenschutz@rbinternational.com] +43 (0)1 71 707-8603
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 391.930 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 328.547.691. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im Oktober 2021 Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG
[1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen- uebersicht/hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] gemeint.

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10799813/0/a...
Emittent: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien Sprache: Deutsch

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Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

SportWoche Podcast #105: Lisa Reichkendler, mit ihrem Food Marketing und Peast Performance ev. zu einem Sportgeschichte-Riegel




RBI
Akt. Indikation:  17.14 / 17.25
Uhrzeit:  13:03:44
Veränderung zu letztem SK:  0.09%
Letzter SK:  17.18 ( -0.35%)



 

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    EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG


    15.10.2021, 24264 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    15.10.2021
    E I N B E R U F U N G AT0000606306202111100900
    an die Aktionär*innen
    für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ) im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, als virtuelle Versammlung stattfindende AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
    I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen
    Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als virtuelle Versammlung abzuhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt.
    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird.
    II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal
    Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionär*innen können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen.
    Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft[1] unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] zugänglich.
    III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19- GesV iVm § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ) öffentlich übertragen.
    A. TAGESORDNUNG
    1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
    Folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
    Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020;\nBeschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1;\nvollständiger Text dieser Einberufung;\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;\nAngaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation");\nFrageformular.\n C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
    Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär*in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Nachweis des Anteilsbesitzes
    Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
    ______________________________________________________________________________ |(i)_für_die_Übermittlung_der_Depotbestätigung_in_Schriftform__________________| | |Raiffeisen Bank International AG | |per Post oder Boten: |c/o Link Market Services GmbH, | |_________________________________________|Siebensterngasse_32-34,_1070_Wien___| |per E-Mail ein elektronisches Dokument im|anmeldung.rbi@anmeldestelle.at | |Format PDF mit einer qualifizierten |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] | |elektronischen_Signatur:_________________|____________________________________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder| |per SWIFT: |MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben | | |sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |_________________________________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben_|

    ______________________________________________________________________________ |(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung | |gemäß_§_15_Abs_2_genügen_lässt________________________________________________| |per_Telefax:|+43_(0)_1_3750_215-99,___________________________________________| | |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], | |per E-Mail: |wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) | |____________|anzuschließen_ist________________________________________________|

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);\nAngaben über den/die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionär*in, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.\nDie Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen in dieser Einberufung werden daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.
    Die Aktionär*innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär*innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
    Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
    Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber*innen dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 22. Oktober 2021 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede*n Antragsteller*in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im Text anzugeben ist.
    Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär*innen (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber*innen der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
    Beschlussvorschläge
    Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. Oktober 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
    Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
    HV-Portal
    In der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. November 2021 steht den Aktionär*innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV- Portal ist ab dem Nachweisstichtag (31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar. Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionär*innen die
    Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Verbindung in Echtzeit,\nAusübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe,\nStellung eines Beschlussantrags,\nErhebung eines Widerspruchs,\nAusübung des Auskunftsrechts,\nBevollmächtigung eines/einer Vertreter*in.\nWeitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
    Auskunftsrecht
    Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär*in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
    Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
    Jede*r Aktionär*in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen.
    Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär*innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung).
    Ferner können Aktionär*innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für die Identifikation der Aktionär*innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln.
    Die Aktionär*innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten.
    Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
    Antragsrecht
    Jede*r Aktionär*in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).
    Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden.
    Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionär*innenrechte über das HV- Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
    E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
    Jede*r Aktionär*in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine*n Vertreter*in zu bestellen, der/die im Namen des/der Aktionär*in an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär*in hat, den er/sie vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär*in seinem/ihrem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
    Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 9. November 2021, 16.00 Uhr (MEZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
    ______________________________________________________________________________ |per_Telefax:________|+43_(0)_1_3750_215-99____________________________________| | |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at | |per E-Mail: |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Vollmacht als| |____________________|Anhang_(z.B._PDF)_dem_E-Mail_anzuschließen_ist___________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 | |per SWIFT: |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |____________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben;_oder________________| | |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 | | |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | |per Post oder Boten:|"ISIN AT0000606306" im Text angeben; oder | | |Raiffeisen Bank International AG | | |c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, | |____________________|1070_Wien________________________________________________|

    Als besonderer Service steht den Aktionär*innen ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionär*innenrechte in der Hauptversammlung zur Verfügung, der jedoch nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist.
    Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der außerordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at [knap.rbi@anmeldestelle.at]. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.
    Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den Teilnahmeinformationen enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
    F. Information für Aktionär*INNEN zur Datenverarbeitung
    Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionär*innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer*in"), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmer*innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Anforderung der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch Eingaben über das HV-Portal. Die Teilnehmer*innen sind grundsätzlich verpflichtet, der Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern*innen ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien), erhalten von der Raiffeisen Bank International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG.
    In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank International AG auch personenbezogene Daten von Aktionär*innen und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.
    Die Daten der Teilnehmer*innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.
    Alle Teilnehmer*innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
    Diese Rechte können Teilnehmer*innen gegenüber der Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
    Raiffeisen Bank International AG Group Data Privacy & Quality Governance Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich datenschutz@rbinternational.com [datenschutz@rbinternational.com] +43 (0)1 71 707-8603
    Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 391.930 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.
    Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 328.547.691. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
    Wien, im Oktober 2021 Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG
    [1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen- uebersicht/hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] gemeint.

    Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10799813/0/a...
    Emittent: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien Sprache: Deutsch

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #105: Lisa Reichkendler, mit ihrem Food Marketing und Peast Performance ev. zu einem Sportgeschichte-Riegel




    RBI
    Akt. Indikation:  17.14 / 17.25
    Uhrzeit:  13:03:44
    Veränderung zu letztem SK:  0.09%
    Letzter SK:  17.18 ( -0.35%)



     

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