25.01.2022, 2060 Zeichen
Ein mögliches neues Gesetz in Slowenien könnte sich negativ auf die Dividendenpolitik und auf die Finanzergebnisse der Addiko Bank auswirken, wie das Institut mitteilt. Der Finanzausschuss der slowenischen Nationalversammlung habe beschlossen, den Entwurf des „Gesetzes zur Begrenzung und Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern von Schweizer Franken" zu unterstützen und ihn der slowenischen Nationalversammlung in der Woche vom 31. Januar 2022 zur Abstimmung vorzulegen, informiert die Bank, die auch betont, dass nach heutigen Erkenntnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Parlament dem Gesetz zustimmen werde.
Zweck der Gesetzesvorlage sei es, basierend auf dem vorliegenden Entwurf, Konsumentenkredite, die auf CHF lauten (oder eine Währungsklausel in CHF enthalten) und zwischen dem 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden, zu restrukturieren. Unter anderem seien die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für alle derartigen Vereinbarungen für CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen.
Der Addiko Bank AG liegen noch nicht alle Details vor, um im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes eine belastbare Abschätzung von dessen Auswirkungen vorzunehmen. Allerdings hätte ein solches Gesetz im Falle seiner Verabschiedung negative Auswirkungen auf die derzeit geltende Dividendenpolitik und auf die Finanzergebnisse der Bank, so die Bank. Die Bank ist in Slowenien durch ihre Tochterbank Addiko Bank d.d. tätig.
Auf der Grundlage einer CET1-Quote von 19,8% auf Übergangsbasis für die Addiko Gruppe (19,1% IFRS 9 fully-loaded) und 46,86% auf Übergangsbasis und fully-loaded für die Addiko Bank AG zum Ende des dritten Quartals 2021 erwartet die Addiko Bank AG, dass sowohl die Addiko Bank AG als auch die Addiko Gruppe weiterhin deutlich über den verbindlichen Kapitalanforderungen bleiben, und die vorhandene Kapitalisierung ausreichend ist, um die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des oben genannten Gesetzes abzudecken.
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