22.07.2024,
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Wien (OTS) - Am 17. Juni 2024 [wurde das EU-Renaturierungsgesetz
(Nature Restoration Law) beschlossen]
(
https://www.wwf.at/good-news-europa-sagt-mit-rena...
-zur-natur/).
Das EU-Renaturierungsgesetz = „Verordnung über die
Wiederherstellung der Natur“ ist ein Teil des EU-Green-Deal und ein
Lichtblick, was den Klimaschutz anbelangt. In jahrelangen
Verhandlungen konnten verschiedenste, wissenschaftliche und
überwiegend wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden, und in
der EU-Kommission entstand daraus dieser doch noch ambitionierte
Kompromiss. Das Regelwerk enthält Zielvorgaben für
Naturschutzgebiete, Siedlungs- und Agrarflächen, damit Biodiversität
wieder zunimmt und biologisch vielfältige und widerstandsfähige
Ökosysteme entstehen. Natürliche Landschaften in Europa wurden durch
intensive Landwirtschaft, Industrie- oder Bauprojekte – also durch
unser menschliches Handeln zurückgedrängt und beeinträchtigt.
Als konkrete Ziele der EU werden aufgelistet: die Sanierung der
Meere und Küstengebiete, das Aufforsten von Wäldern, das
Wiedervernässen von Mooren, die Wiederherstellung natürlicherer
Flussläufe, die Sicherung naturnaher Flächen und der Einbau von mehr
„Naturräumen“ in Städten. Ernährungssicherheit ist als zentrales Ziel
der Verordnung definiert, das bestätigt auch das österreichische
Umweltbundesamt.
Zwtl.: Innerstaatliche Umsetzung
Maßnahmen für die Renaturierung sollen die Mitgliedsstaaten
entsprechend ihren jeweiligen Voraussetzungen selbständig entwickeln.
Intakte Ökosysteme sind unsere besten Verbündeten gegen die Folgen
der Klimakrise und des Artensterbens. Fruchtbare Ernten sind
langfristig nur mit einer intakten Natur möglich. Sollten
unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse unionsweite Folgen
für die Verfügbarkeit von Flächen haben, so kann das
Renaturierungsgesetz für 12 Monate außer Kraft gesetzt werden. Damit
wird sogar ein Notausstieg angeboten, sollten landwirtschaftlich
genutzte Flächen in ihrer Ertragssicherheit kurzfristig gefährdet
werden.
Langfristig verbessert sich die Ernährungssicherheit, wenn Böden
entsiegelt und saniert werden. Mit mehr Bodenorganismen entsteht eine
bessere Bodenqualität. Das Wachstum von mehr verschiedenen Pflanzen
ist auch als Angebot an mehr bestäubende Insekten zu sehen und somit
ein Faktor für eine langfristige Lebensmittelsicherheit. Darüber
hinaus können entsiegelte und sanierte Böden mehr Wasser aufnehmen
und speichern und so auch dazu beitragen, dass sich langfristig
wieder ein zuverlässiger Grundwasserspiegel ausbildet und natürliche
Kreislaufsysteme wieder in Schwung gebracht werden.
Nichts muss nach dem EU-Renaturierungsgesetz von heute auf morgen
passieren: bis 2030 sollen 30% des Anteiles an definierten Flächen
renaturiert werden, bis 2040 sollen 60% der vielfältigen Ökosysteme
in Europa wieder in einen guten Zustand gebracht werden und bis 2050
möchte die EU 90% naturnahe Flächen wiederhergestellt haben – ein
Vierteljahrhundert haben wir Zeit für dringend notwendige Maßnahmen
zur Überwindung der von uns verursachten Klimakrise, zur Eindämmung
der Entstehung von Treibhausgasen und zur Temperaturreduktion gegen
die globale Erderwärmung. Vor 50 Jahren ist der Bericht des ‚Club of
Rome‘ veröffentlicht worden. Wir haben seither viel zu viel Zeit
verstreichen lassen, weil wir einfach nicht glauben wollten, dass wir
mit „unserem bisschen Wohlstandsgenuss“ den ganzen Planeten Erde in
die Überhitzung treiben können.
Zwtl.: Wirksamkeitskontrolle
Für die Kontrolle der Wirksamkeit verschiedenster Maßnahmen sind
mehrere Indikatoren im Renaturierungsgesetz vorgesehen: Ob die
Zunahme der Biodiversität gelingt, soll regelmäßig wissenschaftlich
festgestellt und in Berichten zusammengefasst werden – etwa durch
Untersuchung von Bodenproben. Dass die Bevölkerung sich gern
freiwillig beteiligt an der regelmäßigen Zählung von Vögeln oder
Schmetterlingen und anderen Insekten ist bekannt und gesichert, die
Datensammlungen und die Erstellung von Indices übernehmen bisher und
weiterhin Expert:innen.
Unter naturnaher Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter
Flächen wird auch das Anlegen von Heckenbegrenzungen oder Brachen
verstanden. Die Verordnung stellt die Freiwilligkeit solcher
Verfahren fest und regt die Mitgliedsstaaten an, Landwirt:innen mit
attraktiven Finanzierungsprogrammen zu unterstützen.
Flächenstilllegungen sehen viele Naturschutzförderprogramme ohnehin
seit langem vor. Darum geht es auch im Renaturierungsgesetz für
Österreich: Bis 2030 sollen Natura-2000-Schutzgebiete gegenüber
Landwirtschaftsflächen priorisiert werden, d.h. Wälder naturnah
gestaltet und aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Böden entsiegelt
werden.
Zwtl.: Die Bevölkerung plädiert für Vernunft und Verantwortung
Eine [Umfrage in sechs EU-Mitgliedstaaten]
(
https://www.restorenature.eu/File/Citizens-survey-nature-bi...
y-NRL-EU.pdf) zeigt, dass drei Viertel der Befragten das
EU-Renaturierungsgesetz unterstützen, mehr als zwei Drittel der
Befragten sind besorgt über den Verlust der heimischen Natur (72
Prozent) und wollen, dass sie wiederhergestellt wird (76 Prozent).
Laut einer für den WWF in Österreich erstellten Umfrage des
Market-Instituts sind über 80 Prozent der Bevölkerung für das
Renaturierungsgesetz und befürworten ein bundesweites Programm zur
Renaturierung von versiegelten Flächen (WWF-Newsletter vom
18.06.2024).
Die Initiative der EU zur Förderung von Nachhaltigkeit und
Umweltschutz und zur Wiederherstellung der Natur findet also große
Zustimmung in der europäischen Bevölkerung. Sauberes Trinkwasser,
genügend Lebensmittel und Schutz vor Naturkatastrophen - die Natur
ist für uns Menschen essenziell. Doch leider achten wir nicht
ausreichend darauf, sie zu erhalten. 81% der geschützten natürlichen
Lebensräume in Europa sind in einem schlechten Zustand. Auch in
Österreich sind die Zahlen ernüchternd: Über 80% von europarechtlich
geschützten Arten und Lebensräumen sind in keinem günstigen
Erhaltungszustand. Das ‚Nature Restoration Law‘ bietet also die
Chance unsere langfristigen Lebensgrundlagen zu sichern und die
‚Dienstleistungen der Natur‘ für den Menschen zu bewahren: etwa die
Versorgung mit Trinkwasser oder die Möglichkeit zur Erholung.
Strukturreiche Wälder und intakte Moore wie z.B. jenes im Tiroler
Platzertal können große Mengen an Kohlenstoff aufnehmen und
speichern. Die Vermehrung von naturnahen Grünflächen in
Siedlungsgebieten kann uns im Alltag Kühlung durch Beschattung und
Erholung bieten. Wiederbelebte Feuchtgebiete verbinden fließende
Gewässer mit ihren Aulandschaften, in denen dafür gesorgt wird, dass
auch in Trockenzeiten Wasserreserven vorhanden sind – in Österreich
haben wir mit den March-Thaya-Auen 60.000 Hektar unzerschnittene
Flusslandschaft im Herzen Europas. Eine Renaturierung von Mur, Drau,
Donau und zahlreichen anderen Flüssen und Bächen ermöglicht uns die
Durchführung von vielfältigen Artenschutzprojekten.
Zwtl.: Wirtschaftspolitik zum Nutzen und in Verantwortung für die
Bevölkerung
Das ‚Nature Restoration Law‘ hätte bei zügiger Umsetzung in
Österreich zudem auch mehrfachen wirtschaftlichen Nutzen:
Die Kosten weiterer Tatenlosigkeit sind deutlich höher als die derzeit notwendigen Investitionen – denken wir nur an die umfangreichen Aufräumungs- und Sanierungskosten nach Unwettern mit Überflutungen und Murenabgängen.\nÖsterreich könnte mit einem guten, das gesamte Bundesgebiet umfassenden Renaturierungsplan sehr viel Geld aus Brüssel abrufen.\nNeu zu schaffende oder entstehende ‚Green Jobs‘ und die Unterstützung von nachhaltigen Wirtschaftszweigen können zur langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.\nSo wie durch den UN-Aktionsplan ‚Agenda 2030‘ sind auch durch das Renaturierungsgesetz alle Bildungsinstitutionen gefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten, Diskurse zu ermöglichen und Bewusstmachungsprozesse sowie die Entwicklung neuer Kompetenzen zu fördern.\n Grüner Wandel benötigt „Green Skills“: Wissenschafter:innen aus
Europa erarbeiteten im Rahmen einer Arbeitsgruppe für die Europäische
Kommission eine strategische Vorausschau zur Zukunft
ökologisch-nachhaltiger Kompetenzen und Berufe. Hochqualifizierte
Arbeitskräfte in der Forschung wirken an der Entwicklung grüner
Technologien mit. Die österreichische Sozialpartnerschaft kann dafür
sorgen, dass grüne Kompetenzen in allen Berufssparten, Lehrplänen und
in der Erwachsenenbildung verankert werden! Nachhaltige Innovationen
und eine ökologische Transformation der Infrastruktur können nur mit
Information und Kenntnissen der betroffenen Bürger:innen gut
gelingen! Der sozioökologische Umbau auf demokratischer Basis, der
effiziente Einsatz erneuerbarer Energien, unser fürsorglicher Umgang
mit Boden und Wasser, naturnahe Landschaftspflege und Landwirtschaft,
sowie umweltfreundlicher Verkehr, nachhaltige Gebäudetechnik und –
neben vielen anderen Kreislaufwirtschaftssystemen – ein
Kreislaufsystem für eine umweltschonende Abfallwirtschaft müssen und
können gelernt werden.
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