23.01.2022
Wien (OTS) - Nur für rund 10 Prozent der in Österreich betroffenen
VW, Seat, Audi, Skoda, die einen EA189 Motor von Volkswagen verbaut
haben, wurden bislang Ansprüche geltend gemacht. 350.000 Geschädigte
haben noch nichts unternommen. Würden diese ihre Rechtsansprüche
geltend machen, müsste VW möglicherweise die unglaubliche Summe von
1,75 Milliarden Euro zahlen. www.dieselgate.at der BREITENEDER
Rechtsanwalt GmbH vertritt seit Okt. 2015 erfolgreich die Rechte von
im Dieselskandal Geschädigter.
Im jüngsten Urteil des Handelsgerichts Wien wurde jetzt eine
weitere, wichtige Muster-Klage gegen VW gewonnen. Ein sehr
ermutigendes Signal für alle, die bisher noch nichts unternommen
haben.
Schadensersatz steht allen zu, die einen Diesel von VW, Seat, Audi
oder Skoda mit dem Motor EA189 von Volkswagen vor 2016 erworben
haben. Gerade wer das Softwareupdate schon durchführen hat lassen,
kann (und sollte) von VW die Feststellung der Haftung für künftige
Schäden jetzt begehren.
In Deutschland erhielten Geschädigte 2020, die zuvor ihre
Ansprüche geltend gemacht hatten, in einem Generalvergleich (abhängig
von Modell und Baujahr) durchschnittlich EUR 5.000,00 bezahlt. Wenn
österreichische Geschädigte untätig bleiben, erspart sich VW
möglicherweise Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Dazu
Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder: Viele sind der unbegründeten
Auffassung, dass die Anspruchsverfolgung riskant ist, viel Geld
kostet und nichts bringt. dieselgate.at bietet eine niederschwellige,
kostengünstige und vor allem risikolose Möglichkeit der
Anspruchsverfolgung. Das alles zu einem Pauschalpreis.
Jetzt hat dieselgate.at einen wichtigen Etappensieg gegen VW beim
Handelsgericht Wien errungen. Damit sind die Chancen als Geschädigter
von VW Geld zu bekommen, deutlich gestiegen.
* * *
Fakten zum neuen Urteil: VW haftet (bis zum Austausch des
kompletten Motors) für jeden künftigen Schaden, welcher in Folge des
von VW manipulierten Motors entsteht | VW kann nicht beweisen, dass
das „Softwareupdate“ keine Nachteile bringt | „Thermofenster“ ist
eine unzulässige, temperaturabhängige Abschalteinrichtung | Haftung
für Schäden nach §§ 870, 874 ABGB | Ansprüche sind danach nicht
verjährt
* * *
Der Kläger, Christian W., ist Luftfahrzeugwart. Er ist
"Volkswagen-Fan“ und wartet auch seine VW-Golf selbst und fährt diese
üblicherweise lange, nämlich 550.000 km und mehr.
Er kaufte das klagsgegenständliche Fahrzeug, einen VW Golf 6, 2.0 TDI
mit 110 PS gebraucht von einer Privatperson im Jahr 2014. Als VW als
Mangelbehebung mit dem Segen des deutschen Kraftfahrtbundesamtes
(KBA) ab 2016 „Softwareupdates“ (technische Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Diesel-Thematik oder Stickoxid-Nachbesserungsaktion)
präsentierte, weigerte er sich, dieses Update an seinem Auto
durchführen zu lassen. Bis heute hat er das „Softwareupdate“ nicht
machen lassen, da er davon überzeugt ist, dass dieses den Motor in
einen schlechteren Zustand versetzt als dieser jetzt, also ohne
Update, ist. Eine Verschlechterung einer schon mangelhaften Sache
muss sich aber niemand gefallen lassen.
Im nicht rechtskräftigen Urteil des HG Wien heißt es:
Das Beweisverfahren hat ergeben, dass nicht ausgeschlossen werden
kann, dass es durch das Softwareupdate zu einer höheren Beanspruchung
bzw. zu einem höheren Verschleiß des Abgasrückführungssystems und zu
einer rascheren Beladung des Partikelfilters kommt und als Folge eine
vollständige Erneuerung des Motors mit allen vorhandenen
Peripherieeinrichtungen nötig ist. Damit ist die Möglichkeit des
Eintritts bestimmter Schäden am Motor und den Peripheriekomponenten
im Zusammenhang mit der Durchführung des Softwareupdates ausreichend
konkretisiert und das (nicht eventualiter erhobene)
Feststellungsbegehren berechtigt.
Durch das Update werden (das ist bekannt) auch nicht alle
unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt, sondern es bleibt die
temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung („Thermofenster“) verbaut.
Wir freuen uns für unseren Mandanten und auch darüber, dass das
Gericht unserer rechtlichen Argumentation gefolgt ist und das
Feststellungsbegehren zugesprochen hat. sagt RA Mag. Eric
Breiteneder.
Mehr zum Urteil und zur Möglichkeit der Geltendmachung von
Ansprüchen finden Sie unter
https://www.dieselgate.at/ECRNews.
* * *
BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH ist eine auf Massenschäden
spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Derzeit betriebene
Massenschadensfälle www.dieselgate.at, www.wirecardclaims.at;
www.coronaclaims.at; www.investorprotection.at
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