26.11.2020
Linz (OTS) - „Heute hat der Sozialausschuss des Parlaments endlich
ein Recht auf Freistellung für alle Schwangeren ab dem vierten
Schwangerschaftsmonat ab Mitte Dezember beschlossen, wenn sie in
Berufen mit Körperkontakt arbeiten, und ihnen kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist ein Erfolg
für die Bemühungen der AK um einen besseren Schutz für schwangere
Arbeitnehmerinnen, der längst überfällig ist“, freut sich
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert, dass die Regelung noch
im Dezember im Nationalrat und im Bundesrat endgültig beschlossen und
gleich darauf in Kraft gesetzt wird.
Die AK Oberösterreich hatte schon während des ersten Lockdowns im
März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der
Corona Krise gefordert hat. Bis heute müssen aber viele schwangere
Beschäftigte, in Krankenhäusern, Heimen und
Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Bereichen mit direktem
Körperkontakt zu anderen Personen arbeiten. Mit der neuen Regelung
werden sie endlich besser geschützt.
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