14.02.2025, 2784 Zeichen
Linz (OTS) - Endlich Semesterferien! Was bei Kindern für Jubel sorgt,
kann für
Eltern zur Belastungsprobe werden. Denn eines steht fest: Fünf Wochen
Urlaub sind zu wenig, um alle Ferien gut zu überbrücken. Viele
Familien benötigen die Gewissheit, dass die Kinder auch während der
Ferien gut in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung
versorgt sind. „ Nur ein Rechtsanspruch auf kostenlose, ganzjährige,
ganztägige Kinderbildung und -betreuung ab dem zweiten Lebensjahr
kann den Familien diese nötige Sicherheit bieten “, so AK-Präsident
Andreas Stangl.
Um berufstätige Eltern während der Ferien zu entlasten und
Betreuungslücken zu schließen, wurde eine neue gesetzliche Regelung (
§ 8 Oö Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) geschaffen. Diese
schreibt vor, dass Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in
Oberösterreich mindestens 47 Wochen pro Arbeitsjahr geöffnet sein
müssen. Damit sollen Familien unterstützt und die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie nachhaltig verbessert werden. Von unzureichenden
Angeboten besonders betroffen sind Eltern mit Kindern bis zu zehn
Jahren, das zeigt sich auch im Beratungsalltag der Arbeiterkammer
Oberösterreich.
Die aktuelle Auswertung des Kinderbetreuungsatlas 2024 der
Arbeiterkammer Oberösterreich deckt jedoch erhebliche Defizite bei
den Unter-Dreijährigen und Drei- bis Sechsjährigen auf: Viele
Gemeinden in Oberösterreich erfüllen die gesetzliche Vorgabe von
mindestens 47 geöffneten Wochen pro Arbeitsjahr nicht. Leider zeigen
auch die AK-Beratungen, dass es in dem Gesetz Schlupflöcher gibt, die
von den Gemeinden genutzt werden. Die Regelung wird beispielsweise
durch die Anrechnung sogenannter „geschlossener Betriebstage“
umgangen. Hier handelt es sich meistens um einzelne Tage pro Woche,
in denen die Einrichtungen geschlossen sind. Das Problem: Die
geschlossenen Einzeltage werden bei der Gesamtzahl an geschlossenen
Wochen nicht addiert und mitgerechnet, wodurch es scheint, als würde
die Öffnungspflicht erfüllt, obwohl dem nicht so ist.
Auch nach der Krabbelstube und dem Kindergarten haben Eltern
vielerorts Schwierigkeiten, die Betreuungssituation gut zu meistern.
Denn nicht überall gibt es beispielsweise ein Hortangebot. Die
Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich daher für eine kostenlose,
ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung sowie für einen
Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem zweiten
Lebensjahr ein. „ Einer der vielen Gründe für diese Forderung ist die
Tatsache, dass einige Frauen genau abwägen müssen, ob sich eine
Erhöhung ihrer Arbeitszeit überhaupt finanziell lohnt “, so AK-
Präsident Andreas Stangl. Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung,
sofern es eine gibt, müssen schließlich gegen das zusätzliche
Einkommen gerechnet werden, was viele Frauen davon abhält, ihre
Arbeitszeit aufzustocken.
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