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Berglandmilch streicht Hofabholungsgebühr – Entlastung von 300€ pro Betrieb und Jahr

21.01.2025, 1868 Zeichen

Wels (OTS) - Die Hofabholungsgebühr stammt aus einer Zeit als viele Milchbauern noch Milchkannen zu einer Sammelstelle brachten, von welcher die Molkerei dann die Milch abgeholt hat. Größere Milchbauern konnten sich, gegen Bezahlung einer sogenannten Hofabholungsgebühr, die Milch direkt von ihrem Bauernhof abholen lassen. Ein Service von dem viele Bauern Gebrauch machten, wenn sie genug Milch produzierten, dass ihnen die Möglichkeit einer Hofabholung zugestanden wurde.
Heute beträgt die Grenze, um eine Hofabholung beantragen zu können, 75.000 Liter Milchlieferleistung pro Jahr. Das schaffen nicht mehr nur große Betriebe, sondern mittlerweile die Mehrheit der Milcherzeuger.
Lag die durchschnittliche Milchanlieferung im Jahr 1995 noch bei 27.000kg pro Milchbetrieb, so stieg diese Zahl auf etwa 160.000 Liter Milchlieferleistung pro Betrieb und Jahr. Die Hofabholung wurde von einer Ausnahme zur Regel.
Grund genug für Berglandmilch die Kostenbeteiligung der Bauern für eine Hofabholung auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen. Bei mittleren Betrieben mit einer Milchanlieferung bis zu 200.000 Liter pro Jahr stellt die Hofabholungspauschale eine Belastung von immerhin 0,15 Cent/kg Milch beziehungsweise knapp 300Ꞓ pro Jahr dar. Ein wesentlicher Kostenfaktor in einer Branche, in welcher jeder Euro an Wertschöpfung schwer verdient ist.
Der Vorstand der Berglandmilch hat vor diesem Hintergrund beschlossen, die nicht mehr zeitgemäße Hofabholungsgebühr ab 1. Jänner 2025 zu streichen. Werden die Grenzen für eine Hofabholung erreicht, werden zukünftig bei einer Hofabholung keine Gebühren mehr eingehoben.
„ Dies stellt eine Entlastung der Berglandmilch-Betriebe dar, die Signal für Wertschätzung und Zukunftsgestaltung ist. Nicht mehr zeitgemäße Regelungen müssen überprüft und gegebenenfalls auch gestrichen werden “ , ist Berglandmilch Obmann Stefan Lindner überzeugt.



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