21.01.2022
Wien (OTS) - Seit Jahresende ist bekannt, dass eine Novellierung des
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) die Voraussetzung für die
Notifizierung durch die EU-Kommission ist. Die erforderlichen
gesetzlichen Änderungen wurden gestern von den Regierungsparteien und
SPÖ beschlossen. Damit gibt es nun eine verbindliche Grundlage für
den Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen in Österreich. „Österreichs
E-Wirtschaft begrüßt den gestrigen Beschluss. Unsere Unternehmen
stehen bereits in den Startlöchern. Damit der Erneuerbaren-Ausbau
starten kann, brauchen wir nun rasch die entsprechenden Verordnungen,
denn die Uhr tickt – bis 2030 sind es mittlerweile weniger als neun
Jahre“, sagt
Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der
Interessenvertretung der E-Wirtschaft. Die Energie- und Klimaziele
der Regierung sehen vor, dass bis 2030 der nationale Strombedarf über
das Jahr betrachtet vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt
werden kann. Die Klimaneutralität soll bereits zehn Jahre später
erreicht werden.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) strukturiert die Förderungen
im Bereich der erneuerbaren Erzeugung neu und schafft damit die
gesetzliche Grundlage für die Energiewende in Österreich. Mit
Marktprämien und Investitionszuschüssen stehen dabei künftig zwei
Förderinstrumente zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass keine Zeit
verloren geht und alle Technologien – also Wind, Wasser und PV –
gleichzeitig ausgebaut werden, sind weiters technologiespezifische
Ausbaupfade vorgesehen. Insgesamt ist die Fördersumme im EAG mit
einer Milliarde im Durchschnitt über drei Jahre gedeckelt. Damit
sollen über zehn Jahre Anreize für ein Ausbauvolumen von 27 TWh
geschaffen werden.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetz, das bereits Mitte vergangenen
Jahres verabschiedet wurde, enthält der gestern beschlossene
Änderungsantrag folgende wesentliche Neuerungen:
Neben technologiespezifischen Ausbaupfaden für Wind, Wasser, PV
und Biomasse sind nun auch technologieübergreifende Ausschreibungen mit variablen Marktprämien für Wasser- und Windkraft in der Höhe von 20 MW pro Jahr vorgesehen.\nDie Ausschreibungen der variablen Marktprämien für Windkraft können bereits 2022 starten. Zum Abbau der Warteschlange werden heuer noch einmalig Förderungen im Umfang von 200 MW administrativ vergeben.\nRestmittel zur Investitionsförderung der mittleren Wasserkraft
aus der Ökostromförderung werden in das EAG übertragen und können nun in den Jahren 2022 und 2023 noch in diesem Fördersegment genutzt werden.\nEntfall der Erneuerbaren-Förderpauschale für das Kalenderjahr 2022.\n Freiwilliges Maßnahmenpaket zu Strompreisen
Durch das starke Wirtschaftswachstum und die steigende Nachfrage
verzeichneten die weltweiten Gaspreise in den vergangenen Monaten
einen beispiellosen Höhenflug, der sich auch auf die
Großhandelspreise bei Strom auswirkt. Diese außergewöhnliche
Situation setzt auch Energielieferanten unter Druck. Trotz
langfristiger Beschaffungsstrategien sind viele Anbieter gezwungen
die massiven Preissteigerungen an den Märkten an Verbraucher
weiterzugeben. Um die Auswirkungen dieses unvermeidlichen
Preisanstiegs auf sozial schwache Gruppen abzufangen, hat die Branche
nun folgende freiwillige Sofortmaßnahmen beschlossen:
Steigerung der Mittel zur Vermeidung von Energiearmut um 20
Prozent. Aufbauend auf den bestehenden Strukturen der Energieunternehmen werden die Aktivitäten zur Unterstützung von Kunden in Energiearmut verstärkt.\nVerlängerung des freiwilligen Abschalteverzichts bis Ende März. Bereits am 23. Dezember 2021 wurde von den österreichischen Strom-und Gasunternehmen ein freiwilliger Verzicht auf Strom- und Gasabschaltungen zur Vermeidung von Härtefällen bei sozial schwachen Haushalte beschlossen. Diese Vereinbarung wurde nun von den Branchen bis Ende März 2022 verlängert. Mit betroffenen Kunden werden individuelle Lösungen in Form von Ratenplänen und Stundungen angestrebt.\n „Die E-Wirtschaft ist sich nicht nur ihrer zentralen Rolle im
Bereich der Versorgungssicherheit bewusst, sie übernimmt auch
gesellschaftliche Verantwortung. In der angespannten aktuellen
Situation werden die nun beschlossenen Sofortmaßnahmen einen
wichtigen Beitrag zur Abfederung bei sozialen Härtefällen leisten“,
so Strugl abschließend.
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