21.01.2025, 4709 Zeichen
München (OTS) - Die GEMA klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische
Anbieterin von KI-
generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte
Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool
verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-
Tool erzeugte in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den
Originalsongs wie "Forever Young", "Atemlos", "Daddy Cool", "Mambo
No. 5" oder "Cheri Cheri Lady" zum Verwechseln ähnlich sind.
Die GEMA hat am 21. Januar 2025 eine Klage gegen die KI-
Anbieterin Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht, um auf
diesem Wege die Rechte ihrer Mitglieder durchzusetzen. Das Musiktool
ermöglicht es, durch einfache Befehle (Prompts) abspielbare
Audioinhalte zu erzeugen. Die GEMA konnte dokumentieren, dass das
System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen.
Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit
weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA
vertritt. Betroffen sind unter anderem Songs von Alphaville (Forever
Young), Kristina Bach (Atemlos), Lou Bega (Mambo No. 5), Frank Farian
(Daddy Cool) und Modern Talking (Cheri Cheri Lady).
Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Suno Inc. das Repertoire der
GEMA systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt hat und
dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber
der Werke finanziell zu beteiligen. Nutzerinnen und Nutzer der
Premium-Version des KI-Tools hingegen müssen eine Abogebühr an Suno
Inc. zahlen.
Dr. Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, sagt: "Menschliche
Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Doch in diesem
Markt fehlt es bisher an elementaren Prinzipien wie Transparenz,
Fairness und Respekt. KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke
unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell
davon. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von
Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche
Grundlage. Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-
Unternehmen an. Aber das funktioniert nicht ohne Einhaltung der
erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem
funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen."
Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, sagt:
"Generative KI-Tools wie das Musiktool von Suno Inc. bedienen sich
ungeniert an den Kompositionen und Texten, die ihnen nicht gehören.
Wenn wir in Zukunft auf menschengemachte Musik nicht verzichten
wollen, brauchen wir dringend einen Rechtsrahmen, der den
Urheberinnen und Urhebern eine angemessene Beteiligung an der
Wertschöpfung durch die KI-Anbieter sicherstellt. Sonst kommen wir
sehr schnell an den Punkt, an dem niemand mehr von seiner kreativen
Arbeit leben kann - 'schöne neue Welt' eben dann nach dem Aus aller
humanen Kreativität in der Musik!"
Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, sagt: "Die Anbieter von
generativer KI müssen das Urheberrecht respektieren und die
Urheberinnen und Urheber für ihre schöpferische Tätigkeit entlohnen.
Diese Selbstverständlichkeit haben leider viele KI-Anbieter in der
Vergangenheit bewusst ignoriert. Das muss sich ändern. Die Klage
gegen Suno Inc. fügt sich in ein Gesamtkonzept von Maßnahmen der GEMA
ein, an deren Ende der faire Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern
und deren Vergütung stehen wird."
Bereits im November 2024 hat die GEMA eine Klage gegen OpenAI vor
dem Landgericht München eingereicht. Darin wirft sie dem Unternehmen
vor, geschützte Songtexte von GEMA Mitgliedern wiederzugeben, ohne
dafür Lizenzen erworben, beziehungsweise die Urheberinnen und Urheber
der genutzten Werke vergütet zu haben. Mit der aktuellen Klage weitet
die GEMA ihre Aktivitäten nun auch auf ihren Kernbereich aus, nämlich
die Lizenzierung von abspielbaren Musiktiteln. In den USA ist das KI-
Tool von Suno Inc. bereits Gegenstand einer Klage der Musikindustrie,
in Europa hingegen ist die Klage der GEMA die erste gegen einen der
führenden Anbieter von KI-Musiktools.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund
95.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen
und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen
Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Hinweis an die Redaktionen
Beispiele von KI-generierten Songs und Originalsongs sowie FAQ:
www.gema.de/klage-suno-ai
Informationen zum KI-Lizenzierungsmodell, Statements, Facts &
Figures rund um "KI und Musik" finden Sie im digitalen KI-Dossier der
GEMA unter www.gema.de/ki
KI-Charta der GEMA: www.gema.de/ki-charta
GEMA Studie "KI und Musik" (2024):
https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-studie
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 42/365: Bankensteuer? Zahlenunterlegte Argumente, warum das ein Eigentor für Österreich wäre
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