20.01.2022
Wien (OTS) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
hat heute per Bescheid bei der „Raiffeisenbank Althofen - Guttaring,
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ mit Sitz in
9330 Althofen, Kreuzstraße 15, Herrn Mag. Michael Spitzer mit
sofortiger Wirkung als vorläufigen Verwalter gemäß § 46 des
„Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken“ (BaSAG)
bestellt.
Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um
eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA
ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen
aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken.
Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist, alle ihm übertragenen
Befugnisse auszuüben, um den Bankbetrieb der Bank aufrecht erhalten
zu können und Lösungen zur Einhaltung des Aufsichtsrechts auf den Weg
zu bringen. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter und der
Vorstand der Bank bescheidgemäß mit dem vorläufigen Verwalter
zusammenzuarbeiten und diesen in sämtliche Agenden und Kompetenzen
der Geschäftsleitung entsprechend der Geschäftsordnung der Bank
operativ einzubinden. Ferner ist der vorläufige Verwalter vor
bestimmten Entscheidungen der Geschäftsleitung sowie des Vorstandes
anzuhören und seine Einwilligung dazu einzuholen. Des Weiteren ist
der vorläufige Verwalter mit einer Vertretungsbefugnis ausgestattet,
um für den Fall, dass die Bank über keine Geschäftsleitung verfügt,
diese zu ersetzen.
Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des
Frühinterventionsbedarfs - längstens jedoch auf zwölf Monate -
befristet.
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