13.12.2024, 2599 Zeichen
Wien (OTS) - Wien, 13.12.2024 - „Wir möchten gerne emissionsfrei
unterwegs sein“,
sagt Katarina Pokorny, Obfrau der Wiener Fachgruppe
Kleintransporteure. „Doch die aktuelle Gesetzeslage macht den Einsatz
von Elektrofahrzeugen in unserer Branche so gut wie unmöglich.“
Dabei ist es Privatpersonen und auch anderen Berufsgruppen
erlaubt, mit Führerschein B Elektrofahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen
zu lenken, gewerblichen Kleintransporteuren aber nicht. „Das versteht
doch kein Mensch, warum wir Kleintransporteure hier ungleich
behandelt und schlechter gestellt werden“, erklärt Pokorny.
Hintergrund: Der B-Schein berechtigt grundsätzlich zwar nur zum
Lenken von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, doch reine E-Fahrzeuge sind
bekanntlich auf mehrere hundert Kilogramm schwere Batterien (Akkus)
angewiesen. Dem wurde vom Gesetzgeber Rechnung getragen und ein
zusätzlicher Spielraum von 750 kg eingeräumt - allerdings eben nur
für Privatpersonen und einen bestimmen Unternehmerkreis.
Kein gewerbliches Fahren erlaubt
Kleintransporteure dürfen laut der entsprechenden EU-Verordnung (
EG) Nr. 1071/2009 bzw. dem Güterbeförderungsgesetz aktuell nicht 4,25
Tonnen schwere E-Fahrzeuge gewerblich lenken. Denn das freie Gewerbe
gilt nur bis 3,5 Tonnen - alles darüber hinaus fällt unter das
konzessionierte Güterbeförderungsgewerbe.
Daher sind Kleintransporteure zögerlich bei der Anschaffung
vollelektrischer Fahrzeuge. Denn bei Beibehaltung des
höchstzulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen verlieren sie durch
die schweren Batterien hunderte Kilogramm an möglicher Zuladung, was
ihre Fahrten weniger wirtschaftlich macht. „Fast 60 Prozent der
Wiener Kleintransporteure sind Ein-Personen-Unternehmen. Sie müssen
ihre Fahrzeuge so effizient wie möglich nutzen“, erklärt Pokorny.
EU-Verordnung muss geändert werden
Überschreiten Sie jedoch die 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, müssen sie
nicht nur die Konzessionsprüfung für das Gewerbe der Güterbeförderung
ablegen: Alle Lenker benötigen zusätzlich den Führerschein der Klasse
C und die Grundqualifikationsprüfung, und fallen unter eine Vielzahl
weiterer Regelungen wie die Tachografenpflicht, besondere Ruhezeiten
oder Wochenend-Fahrverbote.
„Wir brauchen pragmatische Lösungen und die richtigen rechtlichen
Rahmenbedingungen für E-Mobilität, um Wirtschaftlichkeit und
Klimaschutz unter einen Hut zu bringen“, sagt Obfrau Pokorny. „Mit
einer Änderung der EU-Verordnung sollte es Kleintransporteuren
künftig erlaubt werden, so wie Privatpersonen und andere
Unternehmergruppen E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zu lenken. Und dafür
muss sich Österreich auf europäischer Ebene einsetzen.“
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 19/365: Zahlen/Fakten nach Woche 3, damit man bzgl. Wiener Börse mitreden und sie einreihen kann
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