01.06.2023,
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Wien (OTS) - Heute im Nationalrat wurde über zwei für die Industrie
relevante Dossiers abgestimmt: die Strompreiskompensation wurde für
das Jahr 2022 beschlossen und das Energieeffizienzgesetz light wurde
ebenfalls angenommen. Das Modell der Strompreiskompensation gibt
EU-Staaten bereits seit 2013 die Möglichkeit, sehr stromintensiven
Unternehmen einen Teil der politisch verursachten, indirekten
CO2-Kosten zu erstatten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
15 EU-Länder machen davon bereits Gebrauch und haben das Instrument
größtenteils bis 2030 notifizieren lassen – Österreich zählt bisher
nicht dazu. Umso positiver bewertet die IV, dass mit der
Strompreiskompensation für 2022 der Einstieg in dieses Instrument nun
auch in Österreich umgesetzt werden konnte. Österreich schließt
endlich auf und behebt so einen eklatanten Wettbewerbsnachteil für
die heimischen Unternehmen gegenüber der Konkurrenz in und außerhalb
Europas zunächst zumindest für ein Jahr. Unerlässlich sei nun die
Notifizierung über 2022 hinaus bis 2030, um den Unternehmen eine
Planungssicherheit zu geben.
Energieeffizienzgesetz: Praktikable Ausgestaltung erfolgt
Die heutige Beschlussfassung zum Energieeffizienzgesetz sowie
dessen praktikable Ausgestaltung mittels der Abkehr von einem
Lieferantenverpflichtungssystem hin zu einem Anreizsystem mit
entsprechend dotiertem Fördervolumen wird seitens
Industriellenvereinigung begrüßt. Mit der nunmehr einfachgesetzlichen
Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes schafft die Bundesregierung
praktikable Rahmenbedingungen sowie die notwendige Rechts- &
Planungssicherheit für heimische Betriebe und beugt möglichen
(drohenden) Strafzahlungen in Millionenhöhe vor.
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