26.11.2020
Wien (OTS) - Eine Rechtslücke in der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung
ist ausgeräumt: Mit der am Donnerstag veröffentlichten Novelle sind
mobile körpernahe Dienstleistungen nun jenen im stationären Betrieb
gleichgestellt und ebenfalls untersagt: Das Betretungsverbot wurde
auf auswärtige Arbeitsstellen ausgeweitet. Ausgenommen sind
medizinische Anwendungen oder B2B-Dienste, beispielsweise im Zuge von
TV- oder Filmdreharbeiten.
Zwtl.: Gemeinsamer Einsatz erfolgreich
Ursprünglich hätten Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege- oder
Massage-Dienstleistungen zwar nicht im Betrieb, aber mobil zuhause
bei den Kundinnen und Kunden erbracht werden dürfen. Das hatte für
Verwunderung in der Öffentlichkeit, aber auch Verunsicherung bei
vielen Unternehmerinnen und Unternehmern gesorgt, die kein
Gesundheitsrisiko eingehen wollten.
Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) vertrat stets die Auffassung, dass Gleiches gleich
behandelt werden muss und hat sich deshalb vehement für die
Klarstellung starkgemacht.
„Wir haben sofort auf diese bedenkliche Ungleichbehandlung
hingewiesen. Danke an die Bundessparte und Obfrau Renate
Scheichelbauer-Schuster für ihre Unterstützung und ihr Engagement“,
sagt Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure: „Diese
Klarstellung dient der erfolgreichen Pandemie-Bekämpfung und sie
stärkt den Zusammenhalt innerhalb der Branche. Das zeigt, dass wir
einiges erreichen, wenn alle an einem Strang ziehen.“
Zwtl.: Zeibig: „Gleiche Voraussetzungen“
„Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass stationäre und mobile
Dienstleister in dieser Ausnahmesituation des Lockdowns gleiche
Voraussetzungen haben“, sagt Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin
der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure: „Die Novelle der
Notmaßnahmenverordnung schafft endlich Klarheit für alle
Mitgliedsbetriebe und auch Sicherheit für unsere MitarbeiterInnen,
BetriebsinhaberInnen und KundInnen.“
Die Untersagung von mobilen körpernahen Dienstleistungen gilt
weiterhin nicht für die medizinisch notwendigen körpernahen
Dienstleistungen wie zum Beispiel Heilmasseur, diabetische Fußpflege
oder jene bei akuten Beschwerden.
Zwtl.: Eder: „Wenige Arbeitstage vor Weihnachten“
Friseur-Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder hofft nun, dass die
Friseurinnen und Friseure bei der ersten Öffnungsrunde nach dem
Lockdown dabei sein werden. „Es bleiben nicht mehr viele Arbeitstage
bis Weihnachten“, gibt er zu bedenken.
Die gleiche Forderung erhebt auch Bundesinnungsmeisterin Dagmar
Zeibig für die Unternehmerinnen und Unternehmer in den Bereichen
Fußpflege, Kosmetik, Massage, Nagelstudio sowie Piercen und
Tätowieren, da mit den verpflichtenden Ausübungsregeln strenge
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in den Studios gewährleistet
werden.
Dank dieser strikten Vorkehrungen sei es auch davor zu keinen
Clusterbildungen gekommen, betonen Eder und Zeibig unisono.
(PWK577/HSP)
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