27.01.2021
Wien (OTS) - „Der Entwurf für die Herkunftskennzeichnung von
Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger
erster Schritt für mehr Transparenz in diesem Bereich“, sagt
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. „Aus meiner Sicht geht
er aber noch nicht weit genug, es braucht auch eine Ausweitung auf
verarbeitete Produkte. Die Menschen müssen sowohl in Kantinen, als
auch beim Griff ins Regal problemlos erkennen können, woher die
Lebensmittel stammen, die in den Produkten verarbeitet sind.“
„Ich bin froh, dass nun endlich Bewegung in diesen Themenbereich
kommt“, so Köstinger. „Die größtmögliche Transparenz bei
Lebensmitteln ist eines der wichtigsten Anliegen der Landwirtschaft,
daher haben wir das auch im Regierungsprogramm sehr konkret
vereinbart. „Ich bedanke mich beim Gesundheitsminister, dass er sein
Ressort dazu gebracht hat, nun einen Entwurf vorzulegen. Wir haben
das seit Jahren immer und immer wieder urgiert, die jetzige Vorlage
ist ein wichtiger Anfang.“
Köstinger verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein aktuelles
Gutachten des Europarechtlers Prof. Walter Obwexer, das von den
beiden Ministerien gemeinsam beauftragt wurde und zum klaren Schluss
kommt, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für
verarbeitete Produkte und Gemeinschaftsverpflegung rechtlich möglich
ist und umgesetzt werden kann.
„Unser Ziel ist es, dass wir diese Herkunftskennzeichnung bereits
2021 umsetzen und in Kraft treten lassen können“, so Köstinger. „Es
braucht endlich mehr Transparenz, sei es in Kantinen, öffentlichen
Einrichtungen, Mensen, Alters- und Pflegeheimen – aber eben auch bei
verarbeiteten Produkten. Wir unterstützen den Gesundheitsminister bei
allen Anstrengungen, die dazu führen, dass es diese Transparenz über
die Herkunft der verwendeten Lebensmittel künftig gibt.“
„Wir werden den vorliegenden Entwurf nun um die nötigen
Erweiterungen ergänzen und mit dem Gesundheitsministerium abstimmen“,
kündigte die Landwirtschaftsministerin an.
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