18.05.2022,
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Wien (OTS) - „Die Aussage von GECKO- und
Corona-Kommissions-Vorsitzender Katharina Reich, wonach die
Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel aus Gründen der
psychologischen und sozialen Gewöhnung über den Sommer beibehalten
werden sollte, ist für den Lebensmittelhandel absolut nicht
nachvollziehbar. Die rund 130.000 Mitarbeiter:innen der Branche
tragen seit mehr als zwei Jahren durchgehend Maske, teils bis zu acht
Stunden am Tag. Gerade in den heißen Sommermonaten brauchen unsere
Corona-Held:innen dringend die langersehnte Befreiung von der
Maskenpflicht und keine Erziehungsmaßnahmen“, sagt Christian
Prauchner, Obmann des Fachverbands Lebensmittehandel in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Den Mitarbeiter:innen im Lebensmittehandel fehle zunehmend das
Verständnis, dass sie nach wie vor FFP2-Masken tragen müssen, in
sämtlichen anderen Lebensbereichen die Maske aber längst gefallen
ist, und auch in anderen EU-Ländern im Lebensmittelhandel keine
Maskenpflicht mehr gilt. „Angesichts dieser Ungleichbehandlung sagen
immer mehr unserer Mitarbeiter, es reicht und kehren dem
Lebensmittelhandel den Rücken“, so Prauchner.
„Schon jetzt fehlen Mitarbeiter im Lebensmittelhandel. Wenn immer
mehr Mitarbeiter in andere Handelsbranchen wechseln, wo sie keine
Maske tragen müssen, kehren sie nicht mehr in den Lebensmittelhandel
zurück und wir haben spätestens im Herbst einen akuten
Mitarbeitermangel“, warnt Prauchner.
Prauchner appelliert daher nicht nur an Reich, ihre Empfehlung an
die Regierung zu überdenken, sondern vor allem auch an Bundesminister
Johannes Rauch, die Maskenpflicht so rasch wie möglich aufzuheben.
„Für uns zählt hier jede Woche, denn mehr als zwei Jahre Maskentragen
sind genug. Unsere Mitarbeiter, die die Nahversorgung der
österreichischen Bevölkerung in der gesamten Pandemiezeit über
mehrere Lockdowns hinweg aufrechterhalten haben, brauchen gerade in
der heißen Jahreszeit dringend eine Entlastung“, sagt Prauchner.
„Dass Österreich hier weiterhin einen Sonderweg geht, ist
gleichheitswidrig, unverhältnismäßig und epidemiologisch nicht
argumentierbar. Schließlich haben wir in zwei Jahren Pandemie
gelernt, dass vom Handel kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht.“
(PWK206/DFS)
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