15.10.2024, 5083 Zeichen
Wien (OTS) - Eine Novelle des erstmals im Jahr 2012 in Kraft
getretenen
Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG,
„Medientransparenzgesetz“) hat mit dem Jahr 2024 für die davon
betroffenen öffentlichen Rechtsträger, aber auch für die mit der
Vollziehung beauftragte Medienbehörde KommAustria erhebliche
Veränderungen bewirkt. Der Behörde obliegt nach dem Gesetz die
Erfassung und Veröffentlichung von Daten, mit denen öffentliche
Rechtsträger ihre Aufwendungen für Werbung und
Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für
Medieninhaber bekanntzugeben haben.
Heute legte die KommAustria die Meldedaten für das erste Halbjahr
2024 vor. Demnach hat sich im Zuge der gesetzlichen Änderungen das
Volumen der eingehenden Meldungen , die Anzahl der meldenden
Rechtsträger und die Summe der gemeldeten Ausgaben deutlich erhöht .
Unter anderem wurde eine zuvor geltende, sogenannte Bagatellgrenze
abgeschafft , nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro
pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Gleiches galt für
Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr
erschienen. Nun sind sämtliche Schaltungen ab dem ersten Euro ebenso
zu melden, wie die zuvor vom Gesetz nicht umfassten
Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen
Verkehrsmitteln. Neu ist auch die erweiterte Visualisierung der
gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken
sowie eine Veranschaulichung der geschalteten Werbe-Sujets .
„Mit den heute von uns veröffentlichten Daten bestätigt sich,
dass die Gesetzesnovelle einen erheblichen Gewinn für die
Medientransparenz bedeutet“, sagt Dr.in Martina Hohensinn ,
zuständiges Mitglied der KommAustria . „Es entsteht damit ein viel
klareres Bild von Werbe-Kooperationen der öffentlichen Hand mit
Medien. Insbesondere die gesetzlich geforderte Visualisierung der
Daten , die wir mit Unterstützung der FH Joanneum Graz umgesetzt
haben, veranschaulicht auf beeindruckende Weise Ausgaben und
Geldflüsse auf verschiedensten Ebenen. Das ist ein sehr großes
Projekt, das wir dank des großen Engagements der Projektbeteiligten
unserer Geschäftsstelle RTR Medien, aber auch mit sehr tatkräftiger
Unterstützung der meldepflichtigen Rechtsträger umsetzen konnten“, so
Hohensinn.
Die jetzt veröffentlichten Daten zeigen, dass 1.465 öffentliche
Rechtsträger im ersten Halbjahr 2024 Ausgaben für Schaltungen in
Medien tätigten oder Förderungen für Medieninhaber vergaben. Das
entspricht nahezu einer Verdreifachung der bisher durchschnittlich
gut 500 Rechtsträger, die noch im Jahr 2023 nach der alten Fassung
des Medientransparenzgesetzes quartalsweise Werbeschaltungen und
Förderungen gemeldet hatten. Die Gesamtzahl der gemeldeten
Einzelpositionen summiert sich auf knapp 75.000 Werbemaßnahmen und
Förderungen im ersten Halbjahr 2024, von denen rund 74.400 auf Werbe-
und Informationsschaltungen entfallen. Die für Letzteres gemeldete
Gesamtsumme betrug 196,5 Millionen Euro . Zuletzt waren nach altem
Gesetz für das zweite Halbjahr 2023 insgesamt 115,5 Millionen Euro
für Werbe- und Informationsschaltungen gemeldet worden.
5.334 Rechtsträger fielen im ersten Halbjahr 2024 unter die
Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz. 3.869 meldeten keine
Ausgaben.
Die umfangreichen Daten sind ab dem 15. Oktober 2024, 11:00 Uhr ,
über die Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort, auch für
vorangegangene Meldezeiträume, als Open Data in Formaten zur
Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können:
https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebers... (siehe
dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe ab 2024“).
In den interaktiv nutzbaren Grafiken und Diagrammen der
Datenvisualisierung unter
https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at sind Filter und
Darstellungsformen frei wählbar . So kann beispielsweise dargestellt
werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die
ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz
der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder umgekehrt, welche
Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten
haben. Darüber hinaus können aus der Datenbank der KommAustria nun
sogar rund 36.500 Werbe-Sujets abgerufen werden, also beispielsweise
Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots von Rechtsträgern, die für
derartige Maßnahmen insgesamt mehr als 10.000 Euro im 1. Halbjahr
2024 ausgegeben haben.
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem
Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG)
finden sich unter medientransparenz.at .
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb
und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen
und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der
KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die
RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche
Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (
RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at
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