04.10.2024, 5865 Zeichen
Wien (OTS) - Die 42. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
(FMSG) fand am 3.
Oktober 2024 statt. Schwerpunktthemen waren Empfehlungen zur
Eindämmung der systemischen Risiken aus
Gewerbeimmobilienfinanzierungen, für den Einsatz des
Systemrisikopuffers und des Systemrelevante Institute-Puffers (OSII-
Puffer) sowie zur Beibehaltung des Antizyklischen Kapitalpuffers in
Höhe von 0%. Zudem hat das Gremium auch die jährliche Evaluierung der
systemischen Risiken aus Hebelfinanzierungen Alternativer
Investmentfonds diskutiert.
Systemische Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Die wachsenden Risiken im Segment der
Gewerbeimmobilienfinanzierungen beschäftigen das Gremium bereits seit
mehreren Sitzungen. Sowohl Ausfallsquoten als auch Risikovorsorgen
von Gewerbeimmobilienkrediten steigen weiter, wobei das Wachstum der
Risikovorsorgen hinter jenem der Ausfälle zurückbleibt, obwohl das
Gremium bereits mehrfach seine Empfehlung an die Banken wiederholt
hat, den Spielraum aus den hohen Gewinnen für höhere Risikovorsorgen
und vorsichtigere Immobilienbewertungen zu nutzen. In seiner 41.
Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass von den im Falle einer
weiteren Verschlechterung des Umfelds einhergehenden potenziellen
Verlusten aus Gewerbeimmobilienkrediten ein erhöhtes Risiko für die
Finanzmarktstabilität in Österreich ausgehen kann. Es hat daher in
dieser Sitzung die weitere Vorgehensweise diskutiert und empfiehlt
vor dem Hintergrund der anhaltend guten Gewinnsituation der Banken
der FMA den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers.
Das Gremium hat das ihm zur Verfügung stehende Set an
Instrumenten evaluiert und den Systemrisikopuffer für die
Teilrisikoposition Gewerbeimmobilienfinanzierungen (sektoraler
Systemrisikopuffer) als geeignet identifiziert. Das Gremium empfiehlt
daher der FMA, einen sektoralen Systemrisikopuffer von zunächst 1%
per 1. Juli 2025 einzuführen. Das FMSG wird die Notwendigkeit
weiterer Erhöhungen in Zusammenschau mit den Auswirkungen der Novelle
der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1] ) auf
die Kapitalerfordernisse der Banken im dritten Quartal 2025 nach
Vorliegen der ersten diesbezüglichen Meldedaten neuerlich evaluieren.
Die Analysen der OeNB haben festgestellt, dass von Finanzierungen
Gemeinnütziger Bauvereinigungen kein systemisches Risiko ausgeht. Das
Gremium empfiehlt daher, diese von der Maßnahme auszunehmen.
Details zur Empfehlung finden sich auf der Homepage des Gremiums.
[link zu FMSG/6/2024]
Strukturelle Systemrisiken
Das Gremium hat in seiner 42. Sitzung die in der 41. Sitzung
begonnene Evaluierung des Systemrisikopuffers und OSII-Puffers
abgeschlossen.
In seiner 41. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich
die strukturellen Systemrisiken in den letzten zwei Jahren nicht
wesentlich verändert haben. Gleichzeitig hat das Gremium
festgestellt, dass sich die Unsicherheiten, mit der im Jahr 2022 die
Begrenzung des Anstiegs der Pufferhöhen begründet waren,
zurückgegangen sind. Daher empfiehlt das Gremium den Abschluss der
Einschleifphase mit den Pufferhöhen, die mit den festgestellten
systemischen Risiken konsistent sind und bereits im Zuge der
Begründung zur Kapitalpufferverordnung [2] veröffentlicht wurden.
Zudem empfiehlt das Gremium neue Bandbreiten („Buckets“) für die
Bemessung des OSII-Puffers, um eine nach der Höhe der Systemrelevanz
differenziertere Pufferrate, wie sie auch international üblich ist,
zu gewährleisten. Das Gremium berücksichtigt in der Höhe der
empfohlenen Puffer auch Überlappungen. Aufgrund des Abschlusses der
Einschleifphase und der Einführung der neuen Buckets verändert sich
die Höhe des OSII-Puffers: Sie steigt bei drei Banken auf
unkonsolidierter Ebene sowie bei zwei Banken auf konsolidierter
Ebene, und sie sinkt bei einer Bank auf konsolidierter Ebene.
Die Höhe des Systemrisikopuffers kann im Vergleich zum Jahr 2022
unverändert bleiben. Das Gremium empfiehlt allerdings, eine
zusätzliche Bank auf unkonsolidierter Ebene aufgrund ihrer Position
im österreichischen Bankensystem mit dem Systemrisikopuffer zu
erfassen.
Details zur Empfehlung mit der Auswahl der Banken und deren
Pufferhöhen finden sich auf der Homepage des Gremiums [link zu
FMSG/4/2024] . Mit dieser Empfehlung leistet das FMSG in Erfüllung
seines gesetzlichen Auftrag nach § 13 FMABG einen Beitrag dazu, die
Resilienz des österreichischen Bankensystems gegenüber Finanzkrisen
zu erhöhen und die adversen Auswirkungen von Problemen eines
systemrelevanten Instituts zu reduzieren.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das Gremium bleibt bei seiner Empfehlung eines Antizyklischen
Kapitalpuffers in Höhe von 0%. Die Kredit-BIP-Lücke ist bis zum
ersten Quartal 2024 weiterhin deutlich unter dem kritischen
Schwellenwert geblieben [ Link zu FMSG/5/2024 ].
Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds
Von der Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds (AIF) in
Österreich gehen derzeit keine Systemrisiken für das Finanzsystem
oder Risiken für das langfristige Wirtschaftswachstum in Österreich
aus. Auch im europäischen Vergleich ist die Hebelfinanzierung
österreichischer AIF gering. Allerdings weisen Immobilienfonds eine
hohe Liquiditätsinkongruenz zwischen Veranlagungsseite und
Anteilsscheinrücknahme auf, die auch im europäischen Vergleich
auffällig ist. Österreichische Investmentfonds insgesamt weisen
hingegen nur eine geringe Liquiditätsinkongruenz auf.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine
Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind
Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,
der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das
FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
Risikohinweise abgeben.
[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013
[2] Novelle der Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) der
FMA, BGBl. II Nr 469/2022
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