25.09.2023,
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Wien (OTS) - Laut COBIN claims gewinnt die Misere um Problem-Kredite
weiter an Dynamik: Kürzlich erging eine EuGH-Entscheidung, die eine
große Erleichterung für Inhaber.innen von Franken-Krediten darstellt.
Bei variabel verzinsten Krediten werden Klagen gegen Banken auf den
Weg gebracht.
Frankenkredite bestehen aus zwei Komponenten: Einen „Anspar-Teil“
(etwa Lebensversicherungen), mit dem der Kredit bei Endfälligkeit
zurückbezahlt werden soll und einem „Kredit-Teil“, bei dem Geld in
Franken ausgeliehen wurde und bei Endfälligkeit rückgeführt werden
muss. Durch die ungünstige Entwicklung des Franken sind die Kredite
per se schon im Minus und es muss bei Endfälligkeit weit mehr als
geplant zurückgezahlt werden – dazu kommen Verluste im „Anspar-Teil“.
„In etwa 45 000 Kredite sind derzeit noch offen“, so Obmann Oliver
Jaindl.
Der EuGH hat bereits geurteilt, dass bei rechtswidrigen
Kredit-Klauseln (intransparent, widersprüchlich, grob benachteiligend
…) der Kredit rückwirkend annulliert werden kann. Dies befreit
Betroffene vom Währungskursverlust. Aber: Bislang galt, dass
Kreditnehmer.innen dann so gestellt werden müssen, als ob sie einen
Euro-Kredit gewählt hätten. Dafür wären der Bank Zinsen zu zahlen.
Nun urteilte der EuGH aber, dass für die Verwendung rechtswidriger
Klauseln den Banken der Zinsanspruch als eine Art „Strafe“ zu
streichen ist. „Der Hintergrund: Viele der Fremdwährungsdarlehen
wurden unter standardisierten Vertragsbedingungen der Banken (AGB)
vereinbart“, sagt Anwalt Wolfgang Haslinger: Als der Euro gegenüber
dem Franken abwertete, gerieten viele bei der Kredit-Rückzahlung in
Schwierigkeiten und gingen zu Gericht, da ihre Verträge oft
intransparente oder rechtsmissbräuchliche Klauseln enthielten.
„Sobald die Verträge – der Judikatur des EuGH folgend – für nichtig
erklärt werden, müssen Gerichte entscheiden, was die ehemaligen
Vertragsparteien einander an Rückerstattung schulden. Im Prinzip
versuchen die Gerichte, Bank und Kunde so zu stellen, als hätte der
Vertrag nie existiert. Bei einem Frankenkredit ist dies keine leichte
Aufgabe: Es ist nicht klar, welche Beträge zu welchem Wechselkurs
fällig sind. Weiters ist unklar, welche zusätzlichen Zahlungen beide
Seiten geltend machen können, wie etwa entgangene
Investitionsmöglichkeiten oder Zinsen. Da sich die Nichtigkeit der
Kreditverträge aus der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in
Verbraucherverträgen ergibt, entschied nun der EuGH konkret über die
Rückerstattungsansprüche: Er urteilte, dass die Banken nur berechtigt
sind, die an Verbraucher.innen gezahlten Beträge zurückzufordern. Für
das faktisch verliehene Geld dürfen die Banken aber keine Zinsen
erhalten. Der EuGH legt die Richtlinie also so aus, dass Banken
,bestraft‘ werden, die missbräuchliche Vertragsklauseln verwenden.“
Das bedeutet, dass bei rechtswidrigen Klauseln
Frankenkredit-Nehmer.innen in den Genuss des positiven Effekts kommen
können, von der Bank die Zinsfrei-Stellung fordern zu dürfen. Der
Effekt (= Ersparnis aller Zinsen, Rückzahlung in €) im „Kredit-Teil“
würde Verluste im „Anlage-Teil“ (stark) lindern. Der Verein rät
dringend, eine - im Vergleich zu anderen rechtlichen Maßnahmen wenig
aufwendige - Klausel-Prüfung in Anspruch zu nehmen. COBIN claims
ermöglicht derartig Prüfungen via Online-Verfahren.
Bei variabel verzinsten Krediten mehren sich Beschwerden über
Banken, die Risken steigender Zinsen im Dunkeln gelassen haben.
Mittlerweile kristallisierte sich ein weiterer Musterfall heraus.
Hier wurde einer Kreditnehmerin nur Tage vorm Beginn des großen
Zins-Anstiegs zum Ausstieg aus ihrem Fixkredit (1,5 %) geraten, um in
einen variabel verzinsten Kredit zu wechseln (!). „Wir haben die
Nachrichtenlage vom Juni 2021 rekonstruiert. Damals wiesen
Zins-Futures klar Zinserhöhungen beginnend in den USA auf einen Wert
aus, der über dem Fixzinssatz der Kundin lag. Noch dazu waren Medien
voll mit Berichten über die stark zu steigen beginnende Inflation und
erwartender Zinsanhebungen. Wie man in so einer Situation als Bank
nur auf die Idee kommen kann, nicht einmal ein Wort darüber zu
verlieren, dass sich bei den Zinsen etwas ,zusammenbraut‘, ist
unerhört“, so Jaindl und Haslinger. In diesem und weiteren Fall
wurden Aufforderungsschreiben (sie sind die Vorstufe zur Klage)
verschickt, der nächste Schritt – sollten die Banken nicht in letzter
Sekunde einlenken – sind Klagen. Weitere Betroffene können sich an
den Verein wenden.
COBIN claims wird heute, Montag, 11 Uhr bei einem kurzen
Online-Medienbriefing über weitere Details informieren. Zoom-Link
(Anmeldung: Name + Medium):
https://us02web.zoom.us/j/84409694899
Problem-Kredite: „good news“ bei Franken-Fremdwährungskrediten -
COBIN claims geht gegen Banken bei variabel verzinsten Krediten vor
Klauseln: EuGH pönalisiert Banken, streicht ihren Zinsanspruch bei
Kredit-Annullierung / Variabelzins-Kredite: Zahl gemeldeter
Fehlberatungs-Fälle steigt - Klagen
Datum: 25.9.2023, 11:00 - 12:00 Uhr
Ort: online
online
Url:
https://us02web.zoom.us/j/84409694899
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