20.01.2021
Brüssel (OTS) - "Gerade während der Pandemie arbeitet jeder, der
kann, von zu Hause aus über das Internet - das ist fast ein Drittel
der Beschäftigten in Europa. Homeoffice darf aber nicht bedeuten,
dass man jeden Tag 24 Stunden lang erreichbar sein muss. Es muss ohne
Zweifel auch beim Teleworking klare Grenzen zwischen dem beruflichen
und dem privaten Leben geben. Zeitlich geregelte und begrenzte
Arbeitszeiten müssen für alle Arbeitnehmer selbstverständlich sein.
Daher braucht es ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit", sagt der
Europa-Abgeordnete Christian Sagartz, der die ÖVP im
Arbeitsmarkt-Ausschuss des Europa-Parlaments vertritt, zur heutigen
Plenardebatte und -abstimmung über das Recht auf
Nicht-Erreichbarkeit.
"Die Sozialpartner haben auf europäischer Ebene letzten Juni eine
Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung unterzeichnet, in der es auch
um das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit geht. Für die Umsetzung der
Vereinbarung haben sie drei Jahre angesetzt. In Österreich verhandeln
die Sozialpartner seit Monaten unter Hochdruck über eine
Homeoffice-Regelung. Der neue Arbeitsminister Martin Kocher hat eine
enge Zusammenarbeit mit ihnen und eine rasche Lösung in Aussicht
gestellt", sagt Sagartz.
"Vor Ende dieser Umsetzungsfrist von drei Jahren ein europäisches
Gesetz zur Nicht-Erreichbarkeit aus Brüssel zu diktieren, wäre nicht
zielführend. Das würde in die Verantwortung der Sozialpartner unnötig
eingreifen, die gerade bei uns bewährt ist, und auch die Rolle der
Sozialpartner laut den europäischen Verträgen stören", sagt Sagartz
abschließend.
Hintergrund: Bisher gibt es keine spezifische EU-Gesetzgebung für
das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit. Aber für alle Arbeitnehmer gilt
die Arbeitszeitrichtlinie, welche die Höchstarbeitszeit in der Regel
auf maximal 48 Stunden pro Woche beschränkt und Pausen, freie Tage,
Ferien und besonderen Schutz bei Nachtarbeit garantiert. (Schluss)
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