30.05.2023,
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Wien (OTS) - Der Senat der Wirschaft begrüßt den schon seit Jahren
auch von ihm geforderten (s.Senatsplädoyer [2022-Nr.2 | FLEXIBLE
KAPITALGESELLSCHAFT – JETZT!] (
https://www.ots.at/redirect/kapital))
neuen Regierungsvorschlag zur Einführung der "Flexiblen
Kapitalgesellschaft" (FlexKap) sowie die Teil-Modernisierung des
Gesellschaftsrechts als einen ersten Schritt. Doch es besteht
weiterhin dringender Handlungsbedarf, um die notwendigen
Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort zu
schaffen.
"Ich danke allen Personen, die hart an diesem Gesetzesentwurf
gearbeitet haben. Wir freuen uns über diesen ersten Schritt, der
zeigt, dass die Bedürfnisse junger Unternehmen und die Förderung der
Mitarbeiterbeteiligung ernst genommen werden", erklärt Hans Harrer,
Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft. "Klar ist aber auch,
dass dieser Entwurf ein absolutes Minimum ist und viel
Ausbaupotential hat. Beispielsweise gibt es keine echten
Erleichterungen für die Gesellschaftsgründung. Anstatt einer dringend
gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich
zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet. Allein das
Aufbrechen dieser bisherigen notariellen Tabuzone ist als Meilenstein
und guter Anfang anzuerkennen."
Zwtl.: Senat durch führenden Experten Rastegar vertreten
Der Wiener-Rechtsanwalt Senator Dr. Keyvan Rastegar (RPCK)
vertritt regelmäßig den Senat der Wirtschaft bei Gesetzesreformen, so
auch beim Eintreten für eine „Flexible Kapitalgesellschaft“
(FlexKapG).
Rastegar äußert sich zu den juristischen Aspekten der Reform: "Es
ist an der Zeit, veraltete notarielle Formvorschriften im
Gesellschaftsrecht abzuschaffen und den Gründungsprozess zu
erleichtern. Dabei geht es um den historisch überholten Notariatsakt
ebenso wie um notarielle Beurkundungen wie die Beglaubigung."
Das Gesellschaftsrecht muss sich an den Bedürfnissen der modernen
Wirtschaft orientieren, nicht an den Gewohnheiten der Justiz.
"Es ist inzwischen offenkundig: wenn man am Handy das ‚Digitale
Amt‘ hat und sich mit der Austria ID (die es übrigens EU-weit gibt)
gegenüber Behörden und Gerichten – natürlich kostenlos – sicher und
eindeutig identifizieren kann, dann ist die Zeit vorbei, dass man
genau nur gegenüber dem Firmenbuchgericht vorher eine teure
notarielle Beglaubigung einholen muss.“
Der Senat der Wirtschaft betont, dass die Teil-Modernisierung des
Gesellschaftsrechts nur der Anfang sein kann. Es bedarf weiterer
Schritte und einer umfassenden Überarbeitung des Rechtsrahmens, um
den Unternehmergeist zu fördern und den Wirtschaftsstandort
Österreich international wettbewerbsfähig zu machen.
Harrer fügt hinzu: „Im Endeffekt zeigt sich hier erneut der
österreichische Weg, dass der Mut zu echten Reformen fehlt, da
ständig die partikularen Interessen im Vordergrund stehen und diese
von der Politik vorrangig bedient werden. Aktuell ist das Motto
„wasch mich, mach mich aber nicht nass“ bei dieser Vorgangsweise der
Politik zutreffend.“ Weiters betont er: „Wir werden den
Begutachtungsprozess mit Nachdruck verfolgen und uns dafür einsetzen,
dass die Flexibilität der FlexCo weiter ausgebaut wird. Hier hat zB.
steuerliche Mitarbeiterbeteiligung oberste Priorität, um das jetztige
Reförmchen „FlexCo“ richtig zu empowern. Die Reduzierung der
Ausgabefrist und der Mitarbeitsfrist bei der Mitarbeiterbeteiligung
sind dringend erforderlich. „Wir rufen alle Akteure auf, ihre
Partikularinteressen zurückzustellen und das große Potenzial einer
richtigen Reform in Österreich zu erkennen. Dabei steht Senat der
Wirtschaft, Justizministerin Zadic sowie Finanzminister Brunner, als
parteipolitische unabhängige Unternehmerorganisation jederzeit zur
Verfügung.“
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