17.01.2022,
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Zwtl.: Überförderung?
Mag. Gerald Zmuegg, Senior Partner beim Beratungsunternehmen
Finanzombudsteam, das österreichweit über 1500 KMUs in der durch das
Corona Virus ausgelösten Wirtschaftskrise begleitet hat, übt scharfe
Kritik an der vor kurzem veröffentlichten Auswertung des
Momentum-Instituts zur angeblichen Überförderung einiger Unternehmen
mit Corona Hilfsgeldern. Eine Aussage, ob tatsächlich eine
Überförderung bei den in Rede stehenden Unternehmen stattgefunden
hat, kann nicht stichtagsbezogen anhand von Bilanzdaten gemacht
werden. Eine Auswertung, die nicht die Cash-Flow-Entwicklung über den
Zeitraum der Schließung berücksichtigt, kann auch nicht als seriöse
Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.
Auch hinterfragt Mag. Zmuegg die Datenqualität. Zmuegg bezweifelt,
dass das Momentum-Institut Jahresabschlüsse von den betroffenen
Unternehmen erhalten habe und jene Daten, die beim Firmenbuch
hinterlegt werden müssen, sind für Auswertungen dieser Art jedenfalls
unzureichend.
Zwtl.: Zwei Drittel der Hilfsempfänger durch die COFAG sind mit den
Hilfen unzufrieden
Das Beratungsunternehmen Finanzombudsteam hat unter knapp 1000 vom
Lockdown betroffenen mittelständischen Unternehmen eine Umfrage zu
den über die COFAG ausbezahlten Wirtschaftshilfen gemacht.
Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Gastro und Hotelerie
wurden befragt. Das Ergebnis der Befragung ist ernüchternd – zwei
Drittel der Unternehmen sind mit den Hilfszahlungen unzufrieden. Die
Änderungswünsche sind vielfältig.
Zwtl.: Hehre Absichten, geringe Wirkung
Seit Beginn der Pandemie hat die COFAG Wirtschaftshilfen von rd.
EUR 9,6 Mrd. (exkl. Kurzarbeit) und Überbrückungskredite von rd. EUR
4,7 Mrd. abgewickelt. An rd. 150.000 Unternehmen wurden Hilfen
ausbezahlt und für rd. 25.000 Unternehmen wurden Garantien für
Überbrückungskredite als Sicherheit für die Hausbank ausgestellt.
Fast zwei Drittel von rd. 1000 befragten Unternehmen sind mit den
Wirtschaftshilfen unzufrieden, wie eine Umfrage im Zeitraum
29.11.2021 bis 10.12.2021 zeigt. Auf die Frage nach Änderungen der
Ausgestaltung der Hilfen, gaben 95% der Unternehmen eine
Beschleunigung der Auszahlung an, 88% sprachen sich für eine Änderung
der Bemessungsgrundlage für die Zahlungen aus und 55% für eine
Erhöhung der Hilfen.
Ein Viertel der Befragten gaben an, eine Beschwerde bei der COFAG
eingebracht zu haben. Lediglich 7 Unternehmen bekamen eine Reaktion
auf ihre Beschwerde.
Die Beratungskosten für die Beantragung der Hilfsgelder überstieg
bei drei Viertel der Unternehmen EUR 5.000,00.
Hinsichtlich der Wirkungsweise führten rund 800 Unternehmen an,
dass sie trotz Wirtschaftshilfen ihre Zahlungsverpflichtungen seit
Beginn der Pandemie nicht innerhalb von 60 Tagen erfüllen konnten.
Rd. 650 Unternehmen begründeten das mit der Nichtauszahlung von
Hilfsgeldern. Diese Zahlungsunfähigkeit wurde von vielen Unternehmen
aufgrund von in Aussicht gestellten Hilfszahlungen als
Zahlungsstockung gesehen, wodurch auf den obligatorischen
Insolvenzantrag verzichtet wurde.
Trotz der Hilfen konnten Verluste nicht in voller Höhe von den
Unternehmen ausgeglichen werden. So war es für die Unternehmen
notwendig zusätzliche Schulden aufzunehmen (Überbrückungskredite) und
Ratenvereinbarungen mit Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung
und Banken zu treffen.
Zwtl.: Zahlungsunfähigkeit 2022 wahrscheinliches Szenario
Fast die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, dass ihre
Zahlungsverpflichtungen 2022 (inkl. anteiliger Rückzahlungen) ihr
Ergebnis 2019 übersteigen. „Die Unternehmen sind somit unverändert
auf Hilfszahlungen angewiesen, um die angehäuften Schulden der
letzten zwei Jahre zurückbezahlen zu können", so Gerald Zmuegg,
Senior Partner und Geschäftsführer der Firma Finanzomubdsteam. „Wir
sind schon lange nicht mehr in der Phase, dass Unternehmen versuchen
Gewinne zu machen, sondern nur noch versuchen, ihre Schulden
fristgerecht zurückzubezahlen."
Zwtl.: Neuregelung der Hilfen Gebot der Stunde
Für Zmuegg ist klar, dass das bisherige System umgestellt und
Unterförderungen infolge von Ausgestaltungsfehlern ausgeglichen
werden muss.
Die Eckpfeiler dafür sind:
1. Ein Instrument in Form eines Rettungsschirms, das die
verbindlichen Zusagen des Staates für die Jahre 2022 und 2023
beinhaltet, wonach Verluste infolge des Lockdowns zu 100%
ausgeglichen werden. Die Mittel können auf Basis von
Vergangenheitsdaten (Jahresabschluss 2020 und 2021) aliquot abgerufen
werden.
2. Kompensationzahlungen für jene Unternehmen, die trotz
Wirtschaftshilfen im Jahr 2020 und 2021 infolge der Lockdowns
Verluste erlitten haben und zusätzliche Schulden (inkl.
Überbrückungskredite) machen mussten im Ausmaß von 100%.
3. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen selbst beim
Finanzamt. Die Zusage oder Absage erfolgt mittels Bescheid und
besteht für die ansuchenden Unternehmen.
Ziel muss es sein, ein Regulativ für die Zukunft und rückwirkend
für die letzten zwei Jahre zu schaffen, das das Vertrauen der
Unternehmen in die Politik wiederherstellt. Unternehmen und Banken
müssen in Zukunft darauf vertrauen können, dass Schulden trotz
Pandemie zurückbezahlt werden können.
„Die Ausgestaltung der Hilfen muss den Wiederaufbau eines stabilen
Fundaments für die mittelständische Wirtschaft sicherstellen und darf
nicht die Wirkung von Treibsand haben, wodurch Unternehmen
schrittweise in die Zahlungsunfähigkeit schlittern“, so Zmuegg
abschließend.
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