21.10.2020,
4966 Zeichen
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
kein Stichwort
Wien -
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie
Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre
(§ 65 Abs 1b AktG)
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3
Veröffentlichungsverordnung 2018
Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,
vom 20. Oktober 2020 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß §
65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der
Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht werden:
"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt,
wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter
Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der
Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt
10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer
der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 19. April 2023,
begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 3,05 pro Aktie,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des
Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a
Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.
2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der
Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen
Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland erfolgt.
Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen auf der
Grundlage des zu Punkt 10 der Tagesordnung gefassten
Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, das
Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an
solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen
gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben sowie im Falle
einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten
Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann
ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7
UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer
von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober
2025.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder
ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
veröffentlichen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 21.
Juni 2018 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
Veröffentlichungsverordnung 2018 wird durch die Veröffentlichung im Internet
über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/5/10595420/0/ov...
http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/5/10595420/0/av...
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX
Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #635: ATX stark, viele Kooperationen, Gold fällt deutlich und Peter Heinrich macht auf Didi Hallervorden
Bildnachweis
1.
RBI Donation für Wuhan: Medizinische Handschuhe von Semperit
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Palfinger, Flughafen Wien, S Immo, Frequentis, EVN, Erste Group, Mayr-Melnhof, Pierer Mobility, UBM, AT&S, Cleen Energy, Lenzing, Rosenbauer, RWT AG, Warimpex, Oberbank AG Stamm, SW Umwelttechnik, Athos Immobilien, Kapsch TrafficCom, Agrana, Amag, CA Immo, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.
Palfinger
Palfinger zählt zu den international führenden Herstellern innovativer Hebe-Lösungen, die auf Nutzfahrzeugen und im maritimen Bereich zum Einsatz kommen. Der Konzern verfügt über 5.000 Vertriebs- und Servicestützpunkte in über 130 Ländern in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER