Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der Beteiligungsschwelle von 50 Prozent eine Geldstrafe von 32.000 Euro verhängt. Die Privatperson habe es unterlassen, die FMA, das Börseunternehmen sowie den Emittenten über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle rechtzeitig zu unterrichten, erklärt die FMA.. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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