04.12.2020
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt
in einer Sammelklage 181 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den
Rücktritt von ihrer Lebensversicherung gegenüber der Nürnberger
Versicherung AG Österreich erklärt hatten. Das Prozesskostenrisiko
für das Verfahren hat die OMNI BRIDGEWAY übernommen. Nach einer
ersten Verhandlung mit der Nürnberger Versicherung AG Österreich vor
dem Landesgericht (LG) Salzburg konnte der VKI jetzt eine
Vergleichslösung für die Betroffenen erzielen. Danach erhalten die
Konsumentinnen und Konsumenten ihre Forderungen zum Teil ersetzt.
Vor rund einem Jahr hatte der VKI im Auftrag des
Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die Nürnberger Versicherung
AG Österreich im Zusammenhang mit dem Rücktritt von
Lebensversicherungen eingebracht. Nach den Grundsatzentscheidungen
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes
(OGH) steht den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter
Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI ist der
Auffassung, dass der Spätrücktritt der betroffenen Kunden zulässig
war und den Konsumentinnen und Konsumenten im Wesentlichen die
Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Die Nürnberger Versicherung
AG Österreich ist aufgrund der oben zitierten Entscheidungen der
Ansicht, dass die Ansprüche unbegründet sind. Trotz dieser
unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Fehlerhaftigkeit
der Rücktrittsbelehrungen konnte nach dem Prozessauftakt vor dem LG
Salzburg nun eine vergleichsweise Lösung im Sinne der Kunden erzielt
werden. Nach Abzug der mit dem Verfahren verbundenen Kosten sowie der
Quote für den Prozesskostenfinanzierer erhalten die Betroffenen einen
Teil der geleisteten Prämienzahlungen erstattet.
Seitens des VKI und der Nürnberger wird die Einigung begrüßt.
„Diese Vergleichslösung vermeidet ein langwieriges und aufwendiges
Verfahren und bringt eine zeitnahe Lösung für die Betroffenen. Die
Konsumentinnen und Konsumenten erhalten einen Teil der Forderung
zurück“, erklären Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im
VKI und Dr. Anton Steinbrecher, Leiter Recht der Nürnberger
Versicherung AG Österreich.
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