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VSV/Holzinger: OGH - BAWAG Kreditbearbeitungsgebühr gröblich benachteiligend

24.03.2025, 1832 Zeichen

Wien (OTS) - Der Oberste Gerichthof (OGH) veröffentlicht auf seiner Website heute eine Entscheidung in einer Verbandsklage gegen die BAWAG, wonach das Vereinbaren einer Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent bei Verbraucherkrediten gröblich benachteiligend und damit unwirksam ist. Die Folge: Alle von Verbrauchern an die Bank bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren sind zu Unrecht kassiert worden und müssen zurückbezahlt werden.
„Der Verbraucherschutzverein (VSV) greift dieses Urteil auf und bringt in den nächsten Tagen eine weitere Unterlassungsklage - zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren großen Banken - ein,“ kündigt Daniela Holzinger-Vogtenhuber an. „Unsere Sammelaktion zu den Kreditbearbeitungsgebühren wird dadurch einen deutlichen weiteren Aufschwung nehmen.“
Wozu eine weitere Unterlassungsklage, wenn doch schon ein Urteil des OGH vorliegt?
Die dem Urteil zugrundeliegende Verbandsklage ist eine nach dem Konsumentenschutzgesetz. Der VSV wird seine Unterlassungsklage jedoch auf die Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle (VRUN) stützen und damit - das ist neu - sicherstellen, dass Rückforderungsansprüche von allen Kunden der BAWAG nicht verjähren können.
Wenn die BAWAG weiter Rückzahlungen an Kunden verweigert, wird der VSV deren Ansprüche in der Folge mit der - ebenfalls neuen - Abhilfeklage gerichtlich geltend machen.
Die Aktion wird vom Prozessfinanzierer Padronus abgesichert. Die Bankkunden müssen daher für die genannten Klagen kein Kostenrisiko eingehen. Das trägt Padronus gegen eine Erfolgsprovision von 35% des Ersiegten.
„Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden,“ sagt Holzinger.
Service: https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/



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