24.03.2025, 1832 Zeichen
Wien (OTS) - Der Oberste Gerichthof (OGH) veröffentlicht auf seiner
Website heute
eine Entscheidung in einer Verbandsklage gegen die BAWAG, wonach das
Vereinbaren einer Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent bei
Verbraucherkrediten gröblich benachteiligend und damit unwirksam ist.
Die Folge: Alle von Verbrauchern an die Bank bezahlten
Kreditbearbeitungsgebühren sind zu Unrecht kassiert worden und müssen
zurückbezahlt werden.
„Der Verbraucherschutzverein (VSV) greift dieses Urteil auf und
bringt in den nächsten Tagen eine weitere Unterlassungsklage -
zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren großen Banken -
ein,“ kündigt Daniela Holzinger-Vogtenhuber an. „Unsere Sammelaktion
zu den Kreditbearbeitungsgebühren wird dadurch einen deutlichen
weiteren Aufschwung nehmen.“
Wozu eine weitere Unterlassungsklage, wenn doch schon ein Urteil
des OGH vorliegt?
Die dem Urteil zugrundeliegende Verbandsklage ist eine nach dem
Konsumentenschutzgesetz. Der VSV wird seine Unterlassungsklage jedoch
auf die Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle (VRUN) stützen
und damit - das ist neu - sicherstellen, dass Rückforderungsansprüche
von allen Kunden der BAWAG nicht verjähren können.
Wenn die BAWAG weiter Rückzahlungen an Kunden verweigert, wird
der VSV deren Ansprüche in der Folge mit der - ebenfalls neuen -
Abhilfeklage gerichtlich geltend machen.
Die Aktion wird vom Prozessfinanzierer Padronus abgesichert. Die
Bankkunden müssen daher für die genannten Klagen kein Kostenrisiko
eingehen. Das trägt Padronus gegen eine Erfolgsprovision von 35% des
Ersiegten.
„Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es
nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und
unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden,“ sagt Holzinger.
Service: https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/
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