11.02.2025, 1800 Zeichen
Wien (OTS) - Eine Reihe von Chargen von Verhütungsspiralen des
spanischen
Herstellers Eurogine leiden an einem Produktfehler: Materialermüdung
lässt die Spiralen frühzeitig brechen und verursacht bei Frauen zum
Teil erhebliche Gesundheitsschäden.
Das ist seit dem Frühjahr 2018 durch eine Produktwarnung der
spanischen Behörden bekannt. Das Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen (BASG) hat bis Herbst 2020 zugesehen und keine
Warnung veröffentlicht.
Entgegen der Rechtsansicht des OLG Wien hat der OGH die Revision des
Verbraucherschutzverein VSV in einem von 5 Musterprozessen jedoch für
unzulässig erachtet und daher zurückgewiesen . Der OGH vertrat darin
nämlich die Ansicht, dass es Aufgabe der österreichischen
Gynäkologinnen und Gynäkologen gewesen wäre, die Frauen zu warnen,
und dass Eurogine und das BASG darauf vertrauen hätten dürfen. Der
OGH hat sich auch dahin geäußert, dass er die Vorgangsweise des BASG
als vertretbar erachte.
Aufgrund dieser negativen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat
der Prozessfinanzierer dP erklärt, die Musterprozesse in Sachen
Eurogine nicht weiter zu finanzieren. Die 5 Musterprozesse iS
Amtshaftung ggü der Republik dürften demnach beendet werden.
„Ich bedauere diese Entscheidung des OGH sehr - hat man doch gesehen,
dass bei über 2.000 betroffenen Frauen in Österreich, die sich
allesamt nur durch die Medienarbeit des VSV bei uns gemeldet haben,
die Warnkette durch die Gynäkologen alles andere als funktioniert
hat. Wie man hier davon ausgehen kann, dass die Vorgangsweise des
BASG - nämlich nicht öffentlich in aller Breite die betroffenen
Frauen zu informieren - vertretbar gewesen sei ist mir schleierhaft.
Die Realität beweist das Gegenteil!“ , so Daniela Holzinger, Obfrau
des VSV, die die betroffenen Frauen hier durch die Republik im Stich
gelassen sieht.
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