04.06.2023,
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Linz (OTS) - Obwohl sie mit ihrem Arbeitgeber eine Elternteilzeit
vereinbart hatte und somit bis zum Ablauf von vier Wochen nach dem
vierten Geburtstag ihres Kindes vor einer Kündigung geschützt war,
bekam eine junge Frau aus Wels per Brief die Kündigung zugestellt.
Mithilfe der AK erhielt sie eine Kündigungsentschädigung für die Zeit
zwischen tatsächlichem und rechtmäßigem Ende des
Arbeitsverhältnisses. Für AK-Präsident Andreas Stangl ist klar:
„Unsere Mitglieder können sich auf uns verlassen. Bei Verstößen gegen
ihre Rechte stehen wir ihnen mit aller Kraft zur Seite.“
Die Arbeitnehmerin aus Wels war etwas länger als sechs Jahre in
der österreichischen Niederlassung eines deutschen Handelsbetriebes
beschäftigt. Sie hatte nach der Karenz mit ihrem Arbeitgeber eine
Elternteilzeit vereinbart und ihre Wochenarbeit von 25 Stunden vor
der Geburt des Kindes auf 20 Stunden reduziert. Einige Monate vor dem
vierten Geburtstag ihres Kindes flatterte der Frau ein
Kündigungsschreiben ins Haus.
Für die Dauer der Elternteilzeit besteht jedoch laut
Mutterschutzgesetz ein Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier
Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes. Eine
Arbeitgeberkündigung kann in diesem Zeitraum nicht rechtswirksam
ausgesprochen werden. Allerdings hat die Arbeitnehmerin die
Möglichkeit, die rechtsunwirksame Kündigung zu akzeptieren, aber als
Ausgleich dafür eine Kündigungsentschädigung zu verlangen. Das hat
sie auch getan, weil sie unter diesen Umständen ohnehin nicht im
Unternehmen bleiben wollte.
Die AK forderte das Unternehmen auf, die Kündigungsentschädigung
zu überweisen. Dieses weigerte sich, den geforderten Betrag zu
zahlen, und behauptete, es habe gar keine Vereinbarung über eine
Elternteilzeit gegeben. Trotz eindeutiger Rechtslage blieben die
außergerichtlichen Bemühungen der AK erfolglos. Sie reichte daher
Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dort wurde der jungen
Mutter letztlich Recht gegeben. Sie bekam eine
Kündigungsentschädigung in Höhe von rund 7.000 Euro nachgezahlt.
„Das ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Beschäftigte und vor
allem auch berufstätige Eltern von ihren Arbeitgebern um ihre
Ansprüche gebracht“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK geht
konsequent gegen derartige Rechtsverstöße vor – nötigenfalls bis vor
Gericht. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 10.500 Rechtsfälle in
arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzverfahren
und im Konsumentenschutz gerichtlich oder außergerichtlich zu einem
Abschluss gebracht. Dadurch konnten mehr als 105 Millionen Euro für
die AK-Mitglieder in Oberösterreich erstritten werden.
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