28.06.2022,
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Wien (OTS) - In einer neuen Novelle des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) wird ein Spekulationsverbot
sowie ein Mietzinsdeckel für gefördert errichtetes Wohneigentum
eingeführt. Dr. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch
Rechtsanwälte, klärt über die komplexen neuen Vorschriften und deren
wohnzivilrechtliche Folgen auf.
Gerade Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen (gBV)
errichtet werden, sollen leistbar sein und auch leistbar bleiben.
Mehr als 25% der Österreicher leben aktuell in einer von einer gBV
entwickelten Wohnung. In den vergangenen Jahren wurden aber immer
wieder gemeinnützig errichtete Wohnungen – trotz ausdrücklicher
wohnbauförderungsrechtlicher Restriktionen – nicht zur Eigennutzung,
sondern zu spekulativen Zwecken gekauft.
Die bald in Kraft tretende WGG-Novelle soll genau jenem Umstand
einen Riegel vorschieben. Künftig ist bei einem Weiterverkauf von
Wohnungen, die von einer gBV errichtet wurden und an welchem im Zuge
der Errichtung Wohnungseigentum begründet wurde, der Differenzbetrag
zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis an die gBV zu leisten. Dies
gilt 15 Jahre lang ab dem Ankauf der Wohnung von der gBV. Zusätzlich
erhält die gBV innerhalb dieser Frist ein grundbücherlich
abgesichertes Vorkaufsrecht. Übertragungen an den erweiterten
Familienkreis sollen allerdings von der Regelung ausgenommen werden.
Dadurch möchte man spekulative Geschäfte weitestgehend verhindern.
Dr. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte, klärt über
die neue Novelle auf: „Die Selbstnutzung soll im Vordergrund stehen.
Aus diesem Grund darf gefördert errichtetes Wohnungseigentum
zusätzlich 15 Jahre lang nur zum Richtwert ohne Zuschläge
weitervermietet werden. Das kommt einem Mietpreisdeckel im
geförderten Wohnbau gleich.“
Allgemeines über Weinrauch Rechtsanwälte
Die Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte wurde von Dr. Roland Weinrauch
2008 gegründet. Bereits im Jahr 2009 folgte eine erste Niederlassung
in der Steiermark (Fehring). Im Jahr 2014 gründete Roland Weinrauch
eine weitere Niederlassung in Graz. Die Beratungsschwerpunkte in den
Bereichen Immobilien-, Versicherungs- und Vertriebsrecht vertieften
sich über die Jahre und wurden um weitere Themenbereiche ergänzt,
sodass von den aktuell über 50 Mitarbeitern nun sämtliche Bereiche
des Wirtschaftsrechts abgedeckt werden.
Bildmaterial
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© Dr. Roland Weinrauch: Portrait Dr. Roland Weinrauch
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