25.09.2023,
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Wien (OTS) - „Eine Erfolgsgeschichte findet ihre verdiente
Fortsetzung“, freut sich Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der
Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ). Seit 25. September 2023 können Konsumentinnen und Konsumenten
nämlich wieder den beliebten Reparaturbonus in Anspruch nehmen.
Damit werden beim Instandsetzen von defekten Elektrogeräten wie
Toaster, Fernseher oder elektrische Rasenmäher 50 Prozent der Kosten
– bis zu maximal 200 Euro je Reparatur – rückvergütet.
Im Zuge der Aktion wurden bisher 700.000 Reparaturboni abgerechnet
und 70 Mio. Euro Reparaturkosten eingespart. Das hat geholfen, Tonnen
an unnötigem Elektroschrott zu vermeiden und auch öffentliche
Aufmerksamkeit auf die vielen hochkompetenten, überwiegend
kleinstrukturierten Reparaturbetriebe des Gewerbe und Handwerks
gelenkt.
„Das Motto ‚Reparieren statt Wegwerfen‘ ist in der Öffentlichkeit
angekommen. Der Reparaturbonus holt die verantwortungsvollen
Reparaturbetriebe vor den Vorhang. Deshalb war - im Interesse aller
unserer seriösen Mitgliedsbetriebe - wichtig, dass Sicherheitslücken
geschlossen wurden und eine missbräuchliche Verwendung jetzt
verhindert wird. Damit kann diese tolle Erfolgsgeschichte
fortgeschrieben werden“, so Scheichelbauer-Schuster.
An den Eckdaten des Reparaturbonus hat sich nichts geändert. Neu
ist, dass Konsument:innen den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen und
im Gegenzug den Reparaturbonus überwiesen bekommen. Die Abwicklung
wird weiterhin von den teilnehmenden Betrieben vorgenommen.
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des
Klimaschutzministeriums, die für die Reparatur von elektrischen und
elektronischen Geräten durch Privatpersonen gedacht ist. Dafür stehen
bis 2026 130 Millionen Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds „Next
Generation EU“ zur Verfügung. Alle Informationen gibt es auf der
Seite: [www.reparaturbonus.at] (
http://www.reparaturbonus.at/)
(PWK311/HSP)
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