01.12.2020
Wien (OTS) - „Schon bisher hat sich der Neustartbonus als wichtiges
Instrument am Weg zurück in die Beschäftigung erwiesen, da es die
Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten unterstützt. Dass der
Zugang zum Neustartbonus nun vereinfacht wird, erleichtert es den
Unternehmen noch einmal, in einer schwierigen Zeit Arbeitskräfte
aufzunehmen. Der Neustartbonus wird damit die Erholung des
Arbeitsmarktes unterstützen“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die ab heute geltenden
Erleichterungen. „Vor allem für besonders von der Krise getroffene
Unternehmen bedeuten die Neuerungen eine Unterstützung bei der
Einstellung bzw. Wiedereinstellung von Mitarbeitern“, ergänzt Kopf.
So wird die Frist verkürzt, innerhalb derer die arbeitslose
Person, die den Bonus beantragt, nicht beim selben Arbeitgeber
beschäftigt gewesen sein darf (von drei Monate auf sechs Wochen).
Aber auch dass die offene Stelle beim AMS gemeldet war, ist ab 1.
Dezember nicht mehr Bedingung. Die WKÖ begrüßt die Adaption des
Kombilohn-Modells als wichtigen Impuls, der die Erholung des
Arbeitsmarktes, die betroffenen Beschäftigten direkt und auch die
Betriebe unterstützt.
Beim Neustartbonus erhält die arbeitslose Person unter bestimmten
Voraussetzungen einen Zuschuss zu Lohn oder Gehalt, wenn sie ein
Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annimmt, das im
Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit
geringer entlohnt ist, etwa weil es in Teilzeit ist. „Zusammen mit
anderen Kriseninstrumenten wie vor allem der Kurzarbeit wird der
Neustartbonus dazu beitragen, auch am Arbeitsmarkt die Krise
erfolgreich zu bewältigen“, so Kopf abschließend. (PWK589/DFS)
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