14.02.2025, 2258 Zeichen
Wien (OTS) - Das Urteil des österreichischen Kartellobergericht
(OGH), den
Lebensmittelhändler Rewe International AG statt mit 1,5 Mio. mit
einer Geldstrafe von 70 Mio. Euro zu belegen, sorgt bei der
Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich für erhebliches
Unverständnis. Zwar seien höchstgerichtliche Urteile
selbstverständlich anzuerkennen, dennoch herrschen hier massive
Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Höhe der Strafe.
Der Billa-Mutterkonzern Rewe hatte im Jahr 2018 in Wels
Supermarktflächen übernommen, diesen Umstand aber nicht rechtzeitig
bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemeldet.
Die verhängte Sanktion erscheint unangemessen und
unverhältnismäßig, da es sich beim Verstoß lediglich um einen
formalen Fehler handelte. Zudem war unklar, ob überhaupt eine
Anmeldepflicht bestand, der Zusammenschluss wurde nachträglich als
unproblematisch eingestuft. Rewe hat auch im Vorfeld ein
Rechtsgutachten eingeholt, das keine Anmeldepflicht sah.
Die hohe Geldbuße soll scheinbar eine abschreckende Wirkung
entfalten. Das Kartellobergericht argumentierte dazu, dass Geldbußen
nach dem Kartellgesetz präventive und repressive Zwecke verfolgen,
die eine angemessene Höhe erfordern, weil sonst keine abschreckende
Wirkung erzielt werden könne. Dies wäre aus Sicht der
Branchenvertretung auch mit einer geringerer Strafhöhe ohne weiteres
gegeben gewesen.
"Dieses Urteil sendet ein negatives Signal für den
Wirtschaftsstandort Österreich aus. "Investitionen erfolgen nur, wenn
Unternehmen darauf vertrauen können, dass Sanktionen verhältnismäßig
zur Schwere des Vergehens stehen", erklärt Rainer Trefelik, Obmann
der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die
Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ist ein vorhersehbares und faires
Rechtssystem von entscheidender Bedeutung. "Es ist nicht
nachvollziehbar, wenn die Höhe einer Geldstrafe primär anhand von EU-
weiten Vergleichswerten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
eines Unternehmens festgelegt wird, ohne die tatsächliche Schwere des
Vergehens ausreichend zu berücksichtigen. Dass der gesetzliche Rahmen
noch höhere Strafen ermöglicht, darf kein Argument für eine
überzogene Sanktion sein", betont Trefelik. (PWK055/DFS)
SportWoche Podcast #153: Bilanz nach dem Grunddurchgang in Österreich und wow Ronivaldo, Fitz & Dragovic (C&C Monthly 03/25)
Aktien auf dem Radar:Strabag, OMV, Frequentis, Austriacard Holdings AG, Pierer Mobility, Amag, Uniqa, Wienerberger, EVN, ATX, ATX Prime, ATX TR, VIG, voestalpine, FACC, Verbund, Wiener Privatbank, Semperit, Agrana, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Palfinger, Flughafen Wien, Kapsch TrafficCom, Österreichische Post, Telekom Austria, Nike, SAP, Fresenius Medical Care, Beiersdorf, Merck KGaA.
OeKB
Seit 1946 stärkt die OeKB Gruppe den Standort Österreich mit zahlreichen Services für kleine, mittlere und große Unternehmen sowie die Republik Österreich und hält dabei eine besondere Stellung als zentrale Finanzdienstleisterin.
>> Besuchen Sie 59 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER