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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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05.12.2014, 3761 Zeichen

London (ots/PRNewswire) - Google zieht am kommenden Montag erneut vor englische Gerichte: Das Unternehmen ist fest entschlossen, britische Verbraucher an der Fortsetzung eines Rechtsstreits zu hindern, in dessen Rahmen sich der Internetgigant wegen Verstössen gegen die Privatsphäre verantworten muss.
Die Verbraucher behaupten, dass Google ihre Wünsche ignoriert und Sicherheitseinstellungen umgangen habe, um Tracking-Cookies auf ihren Computern zu installieren. Dies habe es dem Unternehmen ermöglicht, zielgruppenspezifische Werbung zu schalten. In den USA ist Google wegen der Umgehung von Privatsphäreeinstellungen auf Apple-Geräten bereits zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 13,8 Mio. GBP verurteilt worden. Bei diesem Tatbestand handelte es sich um einen Verstoss gegen eine frühere gerichtliche Anordnung der US-Kartellbehörde FTC (Federal Trade Commission). Einen weiteren Rechtsstreit legte das Unternehmen durch eine Zahlung von 10,5 Mio. GBP bei. Die Verbraucher vertreten den Standpunkt, dass britische Internetnutzer einen vergleichbaren Anspruch haben, um Internetfirmen davon abzuhalten, ihr Recht auf Privatsphäre zu missachten.
Google hingegen argumentiert, dass ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Richter Tugendhat, welches es Verbrauchern ermöglicht, in England gegen das Unternehmen zu klagen, falsch sei, da in diesem Fall "kein gravierender Klagegrund vorliegt" und "der angebliche Eingriff in das Privatleben durch [Googles] Nutzung von Cookies nicht gravierend genug ist, um das Recht auf Privatsphäre gemäss Artikel 8 [des Human Rights Act von 1998] zu gefährden." Das Unternehmen vertritt die Auffassung, die Klage sei unberechtigt, da keine Verbraucher zu Schaden gekommen sind.
Die Verbraucher - allesamt Mitglieder der Google Governance Campaign, die das Internetunternehmen in ihren Kampagnen zu einer besseren Verhaltensweise im Vereinigten Königreich anhält - sind empört darüber, dass Google die Schwere dieser Taten nun herunterspielt. "Google muss britischen Verbrauchern endlich respektvoll und aufrichtig begegnen", so die zu den drei Klägern gehörende Judith Vidal-Hall. "Der Versuch, diesen ernsten Vorfall zu trivialisieren und zu behaupten, die Missachtung der Wünsche von Verbrauchern sei nicht gravierend, ist eine Schande. Und genau aus diesem Grund muss das Verfahren in England weiterlaufen, damit das Unternehmen nach englischem Gesetz ein für alle Mal zur Rechenschaft gezogen wird."
Am kommenden Montag wird Google am Berufungsgericht einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens stellen. Die Klage der drei Mitglieder der Google Governance Campaign ist als ein Musterverfahren zu betrachten. Insgesamt haben bereits 170 potenzielle Kläger Ansprüche angemeldet. Zudem könnten viele Millionen Apple-User aus aller Welt einen Rechtsanspruch haben.
Dan Tench, ein Sozius der Anwaltskanzlei Olswang, vertritt die Kläger und weist auf die Bedeutung des Verfahrens hin:
"Die Anhörung vor dem Berufungsgericht wird darüber entscheiden, ob britische Verbraucher tatsächlich das Recht haben, Google in diesem Land zur Verantwortung zu ziehen. Dies ist der richtige Zuständigkeitsbereich für das Verfahren: Die Verbraucher haben das Internet hier in England genutzt, wo ihnen ein Recht auf Privatsphäre zusteht. Google lehnt es ganz offensichtlich ab, sich vor englischen Gerichten zu verantworten. Stattdessen setzt das Unternehmen auf komplexe verfahrenstechnische aber wenig stichhaltige Argumente, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Fall weiterzuverfolgen, rückgängig zu machen. Zudem wurde keine prinzipielle Erklärung dafür geliefert, warum die Regeln dahingehend interpretiert werden sollten, derartige Ansprüche gegen Beklagte aus dem Ausland nicht geltend machen zu können."



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    Google zieht vor englisches Berufungsgericht, um "Musterverfahren" im Zusammenhang mit Verbraucherdatenschutz zu stoppen


    05.12.2014, 3761 Zeichen

    London (ots/PRNewswire) - Google zieht am kommenden Montag erneut vor englische Gerichte: Das Unternehmen ist fest entschlossen, britische Verbraucher an der Fortsetzung eines Rechtsstreits zu hindern, in dessen Rahmen sich der Internetgigant wegen Verstössen gegen die Privatsphäre verantworten muss.
    Die Verbraucher behaupten, dass Google ihre Wünsche ignoriert und Sicherheitseinstellungen umgangen habe, um Tracking-Cookies auf ihren Computern zu installieren. Dies habe es dem Unternehmen ermöglicht, zielgruppenspezifische Werbung zu schalten. In den USA ist Google wegen der Umgehung von Privatsphäreeinstellungen auf Apple-Geräten bereits zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 13,8 Mio. GBP verurteilt worden. Bei diesem Tatbestand handelte es sich um einen Verstoss gegen eine frühere gerichtliche Anordnung der US-Kartellbehörde FTC (Federal Trade Commission). Einen weiteren Rechtsstreit legte das Unternehmen durch eine Zahlung von 10,5 Mio. GBP bei. Die Verbraucher vertreten den Standpunkt, dass britische Internetnutzer einen vergleichbaren Anspruch haben, um Internetfirmen davon abzuhalten, ihr Recht auf Privatsphäre zu missachten.
    Google hingegen argumentiert, dass ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Richter Tugendhat, welches es Verbrauchern ermöglicht, in England gegen das Unternehmen zu klagen, falsch sei, da in diesem Fall "kein gravierender Klagegrund vorliegt" und "der angebliche Eingriff in das Privatleben durch [Googles] Nutzung von Cookies nicht gravierend genug ist, um das Recht auf Privatsphäre gemäss Artikel 8 [des Human Rights Act von 1998] zu gefährden." Das Unternehmen vertritt die Auffassung, die Klage sei unberechtigt, da keine Verbraucher zu Schaden gekommen sind.
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    Am kommenden Montag wird Google am Berufungsgericht einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens stellen. Die Klage der drei Mitglieder der Google Governance Campaign ist als ein Musterverfahren zu betrachten. Insgesamt haben bereits 170 potenzielle Kläger Ansprüche angemeldet. Zudem könnten viele Millionen Apple-User aus aller Welt einen Rechtsanspruch haben.
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    "Die Anhörung vor dem Berufungsgericht wird darüber entscheiden, ob britische Verbraucher tatsächlich das Recht haben, Google in diesem Land zur Verantwortung zu ziehen. Dies ist der richtige Zuständigkeitsbereich für das Verfahren: Die Verbraucher haben das Internet hier in England genutzt, wo ihnen ein Recht auf Privatsphäre zusteht. Google lehnt es ganz offensichtlich ab, sich vor englischen Gerichten zu verantworten. Stattdessen setzt das Unternehmen auf komplexe verfahrenstechnische aber wenig stichhaltige Argumente, um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Fall weiterzuverfolgen, rückgängig zu machen. Zudem wurde keine prinzipielle Erklärung dafür geliefert, warum die Regeln dahingehend interpretiert werden sollten, derartige Ansprüche gegen Beklagte aus dem Ausland nicht geltend machen zu können."



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