03.06.2016, 6438 Zeichen
Es sind nur noch wenige Tage. Dann geht es mit der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich los. adidas (WKN A1EWWW) hat jedoch nicht nur deshalb jede Menge Grund zum Jubeln.
Zwar musste adidas verkünden, dass der Ausrüstervertrag mit dem englischen Fußballverein FC Chelsea im beiderseitigen Einvernehmen vorzeitig aufgelöst wird. Wirklich traurig muss Europas größter Sportartikelhersteller darüber jedoch nicht sein. Schließlich hat Chelsea in der abgelaufenen Saison viel von seinem sportlichen Glanz früherer Tage eingebüßt, so dass adidas möglicherweise vor einem zu teuren Ausrüstervertrag bewahrt wurde. Außerdem erhalten die Herzogenauracher als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags im Jahr 2017 eine Zahlung, die sich nach Unternehmensangaben bereits im zweiten Quartal 2016 positiv in der Ergebnisentwicklung in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionen Euro-Betrages niederschlagen wird.
Das adidas-Management erwartet deshalb nun einen Anstieg des Nettoergebnisses aus den fortgeführten Geschäftsbereichen um rund 25 Prozent im Gesamtjahr 2016 (bisher zwischen 15 Prozent und 18 Prozent). Bei der EBIT-Marge rechnet man nunmehr mit einer Verbesserung von 6,5 Prozent auf 7 Prozent. Unsere DZ BANK Analysten gehen derzeit von einem Wert von 6,6 Prozent aus. Dabei haben die erhöhten Unternehmensziele auf Analystenseite zu höheren Gewinnschätzungen geführt. In der DZ BANK Researchabteilung rechnet man nun für 2016 mit einem Ergebnis je Aktie von 4,36 Euro, nachdem zuletzt ein Wert von 4,26 Euro in Aussicht gestellt worden war.
Der vorzeitig beendete Ausrüstervertrag mit dem FC Chelsea dürfte adidas auch aus einem anderen Grund nicht besonders wehtun. Aus Analystensicht erhält adidas auf diese Weise einen größeren finanziellen Spielraum bei den noch anstehenden Verhandlungen mit dem Deutschen Fußballbund (DFB) und einigen europäischen Spitzenclubs. Im Hinblick auf die in wenigen Tagen beginnende Fußball-Europameisterschaft in Frankreich ist dabei die weitere Zusammenarbeit mit der deutschen Fußball-Nationalmannschaft besonders wichtig. Schließlich erhofft sich nicht nur adidas einen ähnlichen Verlauf des Turniers wie bei der Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien, als die DFB-Elf den Titel holen und so bei adidas für starke Geschäfte im Bereich Fußball sorgen konnte.
Der größere Spielraum bei den anstehenden Verhandlungen über weitere Ausrüsterverträge ist auch ein wichtiger Grund, warum unsere DZ BANK Analysten die „Kaufen“-Einschätzung für die adidas-Aktie und den fairen Wert von 130,00 Euro bestätigt haben. Damit traut man der adidas-Aktie in der DZ BANK Researchabteilung erneut einen deutlichen Kurszuwachs zu, obwohl das Papier bereits im Bereich seines Allzeithochs notiert und damit zuletzt eine fulminante Kursrallye gekrönt werden konnte. Diese wurde insbesondere durch die Erholung des Konzerns befeuert, nachdem die zwischenzeitliche Schwäche im Golf-Geschäft und die Probleme auf dem wichtigen russischen Markt Turbulenzen ausgelöst hatten. Diese schienen nun vergessen zu sein.
Mit Blick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung und die fundamentale Analyse des Unternehmens adidas könnte sich als Alternative zu einem Direktinvestment ein Bonuszertifikat mit Cap der DZ BANK (WKN DGD2D6) auf die Aktie des DAX -Konzerns anbieten. Die Endlaufzeit des Bonuszertifikats ist der 21.12.2016 (Fälligkeitstag), während der Cap bei 120,00 Euro liegt und das Bonuszertifikat mit einer Barriere bei 95,00 Euro ausgestattet ist. Der Puffer beträgt damit aktuell rund 17 Prozent. Wenn die Barriere nicht gerissen wird, werden dem Anleger 120,00 Euro ausgezahlt. Bei einem aktuellen Kaufkurs von 114,31 Euro würde dies einer maximalen Rendite von rund 9 Prozent p.a. entsprechen. Die Rückzahlung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag (Cap) begrenzt.
Sollte sich die Markterwartung nicht erfüllen und der Kurs der adidas-Aktie an mindestens einem Zeitpunkt während der Laufzeit auf oder unter der Barriere notieren, verliert der Anleger den Anspruch, den Bonusbetrag zu erhalten. Sollte die Barriere gerissen werden, entspricht der Auszahlungsbetrag dem Schlusskurs der Aktie am Bewertungstag (14.12.2016; Referenzpreis), maximal jedoch dem Cap. Einen Verlust erleidet der Anleger, wenn der Rückzahlungsbetrag niedriger als der gezahlte Kaufpreis ist.
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Stand 01.06.2016/ Ein Gastkommentar von Markus Bärenfänger, DZ BANK
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