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Agnes Husslein, Peter Noever, Gerald Matt Compliance für Wirtschaft und Kultur (Wilhelm Rasinger)

Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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12.08.2016, 2450 Zeichen

Viele fragen sich, ob das Thema eine Modeerscheinung ist oder ein Grund, mehr Juristen eine Anstellung anzubieten. Die hemmungslose, unüberlegte Liberalisierung hat Freiräume geschaffen, die von einigen zu Lasten Dritter genutzt wurden. Komplexe Institutionen und Gemeinschaften brauchen Regeln, die den Betroffenen Sicherheit und Schutz vor nachträglicher Kritik geben sollen. Das Regelwerk darf kein enges Korsett sein und muss den individuellen Bedürfnissen angepasst sein. Ein wichtiger Schwerpunkt sollte sein, das Verhältnis zu Lieferanten, Kunden und Behörden so zu regeln, dass es keine fragwürdigen Grauzonen geben sollte.

Mit Verspätung wird Compliance nun an dem spektakulären Fall Agnes Husslein öffentlich diskutiert. Vorspiel waren bereits die Querelen um die beiden Egomanen Peter Noever vom MAK und Gerald Matt von der Kunsthalle vor einigen Jahren. Es gibt Frauen wie Sabine Haag/Kunsthistorisches Museum, Johanna Rachinger/Nationalbibliothek, Barbara Zuna-Kratky/Technisches Museum, Helga Rabl-Stadler/Salzburger Festspiele, die ihre Führungsfunktion hervorragend wahrnehmen, ohne mit schlechtem Benehmen und eigenartigen Vorgangsweisen aufzufallen. Eine Führungskraft hat auch eine Vorbildfunktion und darf nicht ihr Ego nach dem Grundsätzen „Quod licet jovi, non licet bovi“ (Was Jupiter erlaubt ist, ist nicht dem Ochsen erlaubt) und „Der Zweck(der Erfolg) heiligt die Mittel“ ausleben. Peinlich und vielfach kontraproduktiv waren die vielen Unterstützer für Agnes Husslein, die Kritiker abqualifizierten und die beachtlichen Erfolge und Leistungen der Belvedere-Chefin als Rechtfertigung für alles sahen. Einer von ihnen, Stephan Zöchling, ein Mann der Wirtschaft mit hervorragendem Netzwerk, sah sich sogar veranlasst, in einer schrullig-arroganten Geste, Agnes Husslein den von ihr an das Belvedere rückzahlbaren Schaden von 13.000 TEUR zu ersetzen. 

Für Unternehmen gilt allgemein akzeptiert, dass eine vernünftige Compliance einerseits den unternehmerischen Spielraum nicht ungebührlich eingrenzen darf und andrerseits präventiv mögliche Schäden vom Unternehmen fernhält. Auch kulturelle Institutionen können von den Erfahrungen gut geführter Unternehmen lernen und profitieren. Die Top-Managerinnen von börsenotierten Gesellschaften Monika Kircher, Sabine Herltschka/Infineon und Brigitte Ederer/Siemens sind als positive Beispiele zu erwähnen, die ihre Leistungen und Erfolge nicht mit ärgerlichen Selbstgefälligkeiten trübten.


(12.08.2016)

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Wilhelm Rasinger
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