Directors Dealings Neuregelung praxisfern (Wilhelm Rasinger)
23.10.2016, 2032 Zeichen
Directors Dealings
Immer wieder wird von Teilnehmern auf Hauptversammlungen, Investoren und auch vom IVA eingefordert, dass Vorstände und Aufsichtsräte ihre Verbundenheit zum Unternehmen durch Aktienbesitz ausdrücken sollen. Als Begründung für ihre Nicht-Beteiligung argumentieren diese, dass die einschlägigen Bestimmungen dafür höchst kompliziert sind und deren Verletzung ein hohes Risiko birgt. Stete Erhöhungen der Strafen verschärfen diese Situation noch. Die von der EU übernommenen Empfehlungen sind zwar gutgemeint, aber das Gegenteil von gut: es wird nicht differenziert nach Käufen oder Verkäufen und auch nicht nach dem Volumen. Ein Vorteil gegenüber früher ist lediglich die Schwelle für nicht meldepflichtige Transaktionen, die von 5.000 auf 20.000 EUR pro Jahr erhöht wurde. Damit kann problemlos ein (geringer) Teil der Aufsichtsratsvergütung und ein noch geringerer Teil der Vorstandsvergütung in das Unternehmen re-investiert werden.
Eigentlich sind primär Verkäufe ein wichtiges Signal an den Markt. Große Aufregung verursachten die signifikanten Verkäufe von zwei Aufsichtsräten der RHI unmittelbar nach Bekanntwerden der umstrittenen Übernahme von Magnesita durch die RHI, die für den österreichischen Streubesitz Nachteile bringt.
Realitätsfern und eine Einschränkung der Transparenz ist die Neuregelung, nach der die Directors Dealings nicht mehr auf Website der FMA (Finanzmarktaufsicht) veröffentlicht werden. Sich auf den diversen Websites der Unternehmen zu Recht zu finden ist nicht leicht und auch mit großem Zeitaufwand verbunden. Es ist, wenn die Veröffentlichung der speziellen Mitteilung versäumt wird, extrem aufwändig, vermuteten Directors Dealings nachzurerchieren.
In diesem Fall kann die EU nicht als Ausrede für hausgemachten Mist dienen. Es sind heimische Politiker, Beamte, FMA-Mitarbeiter und Interessenvertreter, die diesen verursacht haben! Solche praxisfernen Regeln bewirken nur schlechte Stimmung auf dem Finanzmarkt, bringen keinen verbesserten Anlegerschutz - dafür aber sinnlose Kosten.
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