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Gefühlte Wahrheit im Bargeldstreit (Raimund Brichta, Marc Schmidt)

Bild: © teilweise www.shutterstock.com, Geld, Euro, Schwarzgeld, schwarz, Kuvert, illegal, unter der Hand, unter dem Tisch, Steuer, Korruption, http://www.shutterstock.com/de/pic-182470478/stock-photo-h...

Autor:
Marc Schmidt

Die Börsenblogger ist das einfache und direkte Sprachrohr von Journalisten und deren Kollegen, die teils schon mit jahrzehntelanger Arbeits- und Börsenerfahrung aufwarten können. Auch als professionelle Marktteilnehmer. Letztlich sind wir alle Börsenfans. Aber wir vertreten in diesem Blog auch eine ganz simple Philosophie: Wir wollen unabhängig von irgendwelchen Analysten, Bankexperten oder Gurus schreiben, was wir zum aktuellen (Börsen-)Geschehen denken, was uns beschäftigt. Das kommt Ihnen, dem Leser, zu Gute.

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16.12.2016, 2746 Zeichen

Immer wenn das Modewort des Jahres „postfaktisch“ fällt, werden auch die üblichen Verdächtigen genannt: Donald Trump, Wladimir Putin, Brexit- oder Pegida-Anhänger gelten als typische Quellen postfaktischer Ergüsse. Das Phänomen ist aber weiter verbreitet, als man denkt. Auch Finanzbeamte, Sparkässler und Richter scheinen gefühlte Wahrheiten wichtiger zu nehmen als Tatsachen, wie die neue Episode meines Bargeldstreits mit dem Finanzamt zeigt.

Zuerst eine Erfolgsmeldung: Meine Hartnäckigkeit hat das Finanzamt immerhin dazu gebracht, der örtlichen Sparkasse einen Dreizeiler zu schreiben. Damit soll die Sparkasse „ermächtigt“ werden, Bareinzahlungen für das Finanzamt von Leuten wie mir anzunehmen – so wie es die Abgabenordnung vorsieht. Das Schreiben ging im Juni dieses Jahres raus. Dumm ist nur, dass mir die Finanzbeamten schon im vergangenen Jahr mitgeteilt hatten, eine solche Ermächtigung sei längst erteilt. Dies kann also nur eine gefühlte Wahrheit gewesen sein.

Dumm ist auch, dass selbst die Ermächtigung nur eine gefühlte ist. Die Sparkässler ignorieren sie nämlich. Als ich neulich mit einem Bündel Geldscheinen auftauchte, beschied mir der Filialleiter, die Ermächtigung sei bloß eine „einseitige Willenserklärung“ des Finanzamts, an die man sich nicht gebunden fühle. „Wir haben unsere eigene Arbeitsanweisung, und die sieht eben vor, dass Bareinzahlungen über tausend Euro auf andere Konten als das eigene nicht möglich sind.“ Basta!

Diese „Arbeitsanweisung“ kannte ich schon aus früheren Anläufen. Deshalb brach ich auch diesen Bargeldversuch resigniert ab. Und stelle jetzt die zentrale Frage: Was ist eine Ermächtigung wert, die vom Ermächtigten ignoriert wird? Nichts.

Ich könnte noch auf die Weisheit deutscher Richter setzen und hoffen, dass in meiner laufenden Klage gegen das Finanzamt endlich ein Machtwort zu meinen Gunsten gesprochen wird. So naiv bin ich aber nicht, weil Richter an einem anderen Gericht längst entschieden haben, dass eine gefühlte Ermächtigung vollkommen ausreicht. Im Beschluss dieser Richter heißt es sinngemäß, wenn das Finanzamt ein solches Schreiben verschickt, hat es seine Schuldigkeit getan. Es muss nicht dafür sorgen, dass die Ermächtigung auch umgesetzt wird.

So werde ich das Gefühl nicht los, postfaktisch an der Nase herumgeführt zu werden,

resümiert Ihr
Raimund Brichta

BrichtaEin Beitrag von Raimund Brichta.

Seit 1992 moderiert Raimund Brichta die tägliche „TELEBÖRSE“ auf n-tv, die älteste und populärste Börsensendung im deutschen Fernsehen.
Darüberhinaus ist der Diplom-Volkswirt als Sachbuchautor, sowie als freier Wirtschafts- und Finanzjournalist tätig.
Raimund Brichta ist Träger des State-Street-Preises für Finanzjournalisten 2008.

Bildquelle: Raimund Brichta / dieboersenblogger.de


(16.12.2016)

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