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Mein: 10 Jahre danach (Wilhelm Rasinger)


Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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27.07.2017, 2254 Zeichen

Es war im Sommer 2007, als die fragwürdigen und für die Meinl European Land-Zertifikatsbesitzer (MEL, jetzt Atrium) besonders nachteiligen Transaktionen bekannt wurden - allen voran die exzessiven Rückkäufe mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung. Die Folgen sind bekannt: der MEL-Anlegerskandal wurde öffentlich, Julius Meinl verbrachte eine sehr kurze Zeit in Haft, die Kurse stürzten ab, viele, vor allem sog. "kleine Leute", die den Werbebotschaften von Julius Meinl vertraut hatten, erlitten große Verluste und das Vertrauen in den österreichischen Kapitalmarkt war nachhaltig erschüttert - bis heute.

Bis heute gibt es weder eine Anklage noch eine Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen, weil einerseits die Strafverteidiger mit ihren Aktivitäten das Verfahren bremsen und andrerseits die mit dem Fall befassten Staatsanwälte vom Ministerium nicht adäquat unterstützt werden.

Auch in der Bilanz 2016 der Meinl Bank, die am 14.7.2017 in der "Wiener Zeitung" veröffentlicht wurde, sind die Spuren der Vergangenheit nach wie vor sichtbar. 

Es wurde ein Bilanzverlust von fast 26 Millionen Euro angehäuft, davon entfielen 3,5 Millionen Euro auf das Geschäftsjahr 2016, die Bilanzsumme sank gegenüber dem Vorjahr um beachtliche 25 Prozent auf 311 Millionen Euro. Wer sich durch den kleingedruckten und schwer lesbaren Text durchkämpft, erfährt, dass für etwa 4.200 Anleger, die sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren angeschlossen haben, Rückstellungen gebildet worden sind. Durch einen Vergleich mit der Stichting AtriumClaim könnten Ansprüche von 61 Millionen Euro mit Kompensationszahlungen von 10 Millionen Euro erledigt werden. 

Die Steuerprüfung für die Jahre 2003 bis 2009 wurde abgeschlossen, die Bescheide liegen vor, aber es wurden Rechtsmittel ergriffen. Der maximale Steuernachzahlungsbetrag liegt bei über 125 Millionen Euro.

Der vierköpfige Aufsichtsrat der Meinl Bank erhält eine Vergütung von 200.000 Euro, sein Vorsitzender Julius Meinl V. erhält zusätzlich eine Million Euro für vereinbarte Beratungsleistungen, die aber nicht näher beschrieben werden.

So wie es ausschaut wird sich dieser Anlegerskandal im weiteren Zeitablauf biologisch erledigen. Eine Schande für unseren Rechtsstaat und die Justiz.

 Dr. Wilhelm Rasinger


(27.07.2017)

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Autor
Wilhelm Rasinger
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