05.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Wiener Börse Veröffentlichungen (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die heutige Überprüfung der Zusammensetzung österreichischer Aktienindizes führt – unter Anwendung des Index-Regelwerkes – zu zwei Wechseln: Die Immobiliengesellschaft S Immo AG wird erstmals in ihrer Börsengeschichte in den österreichischen Leitindex ATX aufgenommen. Das ZuckerunternehmenAGRANA BETEILIGUNGS-AG wird zum ersten Mal seit über zehn Jahren wieder im ATX vertreten sein. Der Immobilienentwickler conwert Immobilien Invest SE und Flughafen Wien AG werden aus dem Leitindex ausscheiden. Neben den Änderungen in der Zusammensetzung kommt es zu keinen Anpassungen der Streubesitzfaktoren. Die neue Zusammensetzung des Leitindex ATX wird am Montag, 18. September 2017, wirksam.
Die Berechnung des ATX beruht auf einer rein quantitativen Methodik, die in einem Index-Regelwerk detailliert festgelegt ist. Gemäß den „Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Börse“ kann es im Rahmen der halbjährlichen Überprüfung und Anpassung (März und September) zu einer Aufnahme oder Streichung von Unternehmen in den bzw. aus dem ATX kommen. Als Entscheidungsgrundlage für eine Indexaufnahme dienen der tägliche Durchschnittsumsatz sowie die Streubesitzkapitalisierung der Unternehmen. Die Überprüfung der Berechnungsparameter (Aktienanzahl, Streubesitzfaktoren und Repräsentationsfaktoren) findet quartalsweise (März, Juni, September und Dezember) statt. Einmal monatlich wird die "ATX-Beobachtungsliste"veröffentlicht. Im Indexkomitee, das die Regelwerke zu den Indizes beschließt, bringen Vertreter der institutionellen Investoren, der Handelsmitglieder an der Wiener Börse, der Finanzinstitutionen, die Finanzprodukte auf die Indizes begeben, der Wissenschaft sowie der Wiener Börse ihre Erfahrung ein.
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)184302
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Die an der Wiener Börse notierte A1 Telekom Austria Group ist führender Provider für digitale Services und Kommunikationslösungen im CEE Raum mit mehr als 24 Millionen Kunden in sieben Ländern und bietet Kommunikationslösungen, Payment und Unterhaltungsservices sowie integrierte Business Lösungen an.
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Die heutige Überprüfung der Zusammensetzung österreichischer Aktienindizes führt – unter Anwendung des Index-Regelwerkes – zu zwei Wechseln: Die Immobiliengesellschaft S Immo AG wird erstmals in ihrer Börsengeschichte in den österreichischen Leitindex ATX aufgenommen. Das ZuckerunternehmenAGRANA BETEILIGUNGS-AG wird zum ersten Mal seit über zehn Jahren wieder im ATX vertreten sein. Der Immobilienentwickler conwert Immobilien Invest SE und Flughafen Wien AG werden aus dem Leitindex ausscheiden. Neben den Änderungen in der Zusammensetzung kommt es zu keinen Anpassungen der Streubesitzfaktoren. Die neue Zusammensetzung des Leitindex ATX wird am Montag, 18. September 2017, wirksam.
Die Berechnung des ATX beruht auf einer rein quantitativen Methodik, die in einem Index-Regelwerk detailliert festgelegt ist. Gemäß den „Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Börse“ kann es im Rahmen der halbjährlichen Überprüfung und Anpassung (März und September) zu einer Aufnahme oder Streichung von Unternehmen in den bzw. aus dem ATX kommen. Als Entscheidungsgrundlage für eine Indexaufnahme dienen der tägliche Durchschnittsumsatz sowie die Streubesitzkapitalisierung der Unternehmen. Die Überprüfung der Berechnungsparameter (Aktienanzahl, Streubesitzfaktoren und Repräsentationsfaktoren) findet quartalsweise (März, Juni, September und Dezember) statt. Einmal monatlich wird die "ATX-Beobachtungsliste"veröffentlicht. Im Indexkomitee, das die Regelwerke zu den Indizes beschließt, bringen Vertreter der institutionellen Investoren, der Handelsmitglieder an der Wiener Börse, der Finanzinstitutionen, die Finanzprodukte auf die Indizes begeben, der Wissenschaft sowie der Wiener Börse ihre Erfahrung ein.
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